Seit Mittwoch 26. Mai 2021 wird die Apostille von Deutschland mit sofortiger Wirkung NICHT mehr akzeptiert!
Am Dienstag 25.5.2021 ging nach Aussage von Mitarbeitern von Migraciones beim Chef in Asuncion ein Schreiben der Deutschen Botschaft ein. Der genaue Inhalt ist uns nicht bekannt, aber es scheint nicht im Interesse Deutschlands zu liegen, daß Deutsche Auswanderer mit der Apostille von Deutschland in Paraguay einfacher die Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Seit Mittwoch 26. Mai 2021 wird die Apostille von Deutschland mit sofortiger Wirkung NICHT mehr von Migraciones in Asuncion akzeptiert!
Was ist diese Apostille und warum ist das so wichtig?
Die “Haager Apostille” basiert auf dem Vertrag von Den Haag vom 05. Oktober 1961 und regelt die Bestätigung über die Echtheit von öffentlichen Urkunden. Dieser Vertrag hat aktuell 117 Mitgliedsstaaten und vereinfacht die Anerkennung von Dokumenten eines Mitgliedsstaates in jedem anderen Mitgliedsstaat. Ein einziger Stempel, die sogenannte “Apostille”, ist ausreichend für die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes zwischen den Mitgliedsstaaten.
Die “lange diplomatische Kette” kann für Deutsche nicht entfallen
Mit Einführung der Apostille entfiel für viele Staaten die Notwendigkeit, die Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis durch die “lange diplomatische Kette” zu beglaubigen. Für alle Leser aus Österreich, der Schweiz, Russland, Slowakei, Frankreich, Polen und vielen anderen Staaten ist dies schon seit Jahren der übliche Weg. Nur Deutschland und Paraguay waren bisher gegenseitig nicht bereit, die Apostille des anderen Landes zu akzeptieren. Insbesondere die Auswanderer aus Deutschland haben dadurch gegenüber einem Schweizer oder Österreicher einen gewissen Nachteil.
Grundsätzlich müssen Deutsche Dokumente nämlich erst überbeglaubigt und dann von Botschaft bzw. Konsulat Paraguays legalisiert werden. Dieser erhebliche Mehraufwand ist nach dem aktuellen Stand per 26. Mai 2021 leider nicht mehr zu vermeiden.
Keine Erleichterung für Auswanderer aus Deutschland
In den letzten Wochen und Monaten haben sich viele Deutsche zu einer Auswanderung nach Paraguay entschlossen. In der Folge gab es einen Anstieg bei der Bearbeitungszeit für die Legalisation der Dokumente in Deutschland durch die diplomatischen Vertretungen Paraguays. Dieses Nadelöhr wird durch diese neue Regelung (vermutlich durch den Druck der BRD) sicher noch kleiner.
Beantragung von Aufenthaltserlaubnis und Cedula
Für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnis und Cedula sind wir also wieder zu 100% auf die “lange diplomatische Kette” angewiesen.
- Die Dokumente müssen erst überbeglaubigt werden.
- Für Geburtsurkunden wird dies in der Regel vom Regierungspräsidium gemacht. Bei Verträgen ist das Landgericht zuständig und für das polizeiliche Führungszeugnis die Justiz in Bonn.
- Bei der Überbeglaubigung (in manchen Teilen Deutschlands als “Vorbeglaubigung” bezeichnet) handelt es sich um einen runden, blauen Stempel auf der Rückseite der Dokumente sowie einen Aufkleber, welcher im Wortlaut die Echtheit einer Unterschrift bestätigt.
- Anschließend müssen alle überbeglaubigten Dokumente zur Botschaft von Paraguay nach Berlin bzw. zum Konsulat nach Frankfurt. Die jeweilige Zuständigkeit ist dabei genau geregelt. Alleine für diesen Schritt sollte man wegen totaler Überlastung derzeit bis zu 6 Wochen einplanen.
- Insbesondere beim polizeilichen Führungszeugnis könnte dies zu einer Herausforderung werden, da dieses ja nur 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Es war ein Entgegenkommen ohne diplomatische Grundlage
Dieser Schritt von Migraciones (auch die Apostille von Deutschland einseitig zu akzeptieren) war ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade durch die Covid_19 Situation in Deutschland war es in den letzten Monaten nicht einfach für die Menschen den Weg über Botschaft/Konsulat rechtzeitig zu schaffen. Dieses Fenster wurde jetzt durch die diplomatische Vertretung Deutschlands in Paraguay geschlossen und die Behörde in Asuncion hatte keine andere Wahl. Die Apostille von Deuschland wird in Paraguay nicht akzeptiert.
Wer gerade im Prozeß der Beglaubigung seiner Papiere ist, der muß jetzt leider die Planung den neuen Vorgaben anpaßen.
vielen dank.
Wie alt dürfen die Dokumente (Geburtsurkunde etc.) sein ? Eigentlich können solche Dokumente ja nicht
ungültig werden, aber mir wurde das mal bei einem Amt so gesagt.
Nur das polizeiliche Führungszeugnis hat ein Ablaufdatum. Es gilt 90 Tage ab Ausstellungsdatum. Wir haben auch schon eine Original-Geburtsurkunde aus 1941 beglaubigt und erfolgreich eingereicht.
Tatsächlich unglaublich was die deutsche Regierung alles regelt, sie werden nicht immer und überall regieren…
Ich habe nur noch Zeit bis zum 21.07.21 die Dinge zu erledigen und vermutlich wird es nicht vor der Abreise klappen. Ginge es auch im Notfall, dass es außerhalb Paraguays geregelt werden könnte!?
In der aktuellen Situation müssen die Dokumente aus Deuschland auch in Deutschland überbeglaubigt und legalisiert werden. Man kann sich die fertigen Unterlagen aber zB von Freunden per DHL Express nachsenden lassen.
Vielen Dank für die Antwort, die ich erst jetzt entdeckt habe😉ich bin in Paraguay und werde schweren Herzens in einer Woche zurück nach Deutschland fliegen. Wie es weitergeht, ich weiß es noch nicht…
Herzliche Grüße
Sandra