Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltserlaubnis und Cédula mit der Hilfe von Paraguayprofis machen

Die Vorbereitung im Heimatland

Im Vergleich zum Einzelkämpfer werden Sie feststellen, daß es im Team doch um vieles einfacher geht! Der Vorteil beginnt bereits bei der Vorbereitung im Heimatland.
  1. Sie können jederzeit auf unser Fachwissen zurückgreifen und bekommen eine genaue Anleitung, was zu erledigen ist.
  2. Sie sparen Kosten und Mühe, weil Sie in Deutschland (AT/CH) keine Dokumente übersetzen müssen. Wir erledigen die Übersetzung aller Dokumente für Sie in Paraguay! Nur bei exotischen Sprachen (Finnland, Ungarn …) muß die Übersetzung vorab gemacht werden.
  3. Sind die Dokumente im Heimatland mit der Apostille beglaubigt, erledigen wir hier in Paraguay den ganzen Rest für Sie.
  4. Besteht bei der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung ein gewisser Zeitdruck, weil Sie zB alles im Urlaub erledigen wollen, dann haben Sie die Möglichkeit, Scans ihrer Dokumente vorab per email zu senden. Wir machen damit die Endkontrolle auf Vollständigkeit und können auch bereits viele Vorarbeiten in Paraguay für Sie erledigen. Steigen Sie dann in Paraguay aus dem Flugzeug, ist bereits viel Vorarbeit geleistet worden.

Geburtsurkunde

Das erste Dokument, das Sie benötigen, ist Ihre Geburtsurkunde. Die Geburtsurkunde bekommen Sie vom Standesamt, oder Sie beantragen gleich online! Da Sie Ihre Geburtsurkunde ja im Ausland benötigen, beantragen Sie gleich die „Internationale Geburtsurkunde“ in 10 Sprachen. Wichtig! Der Name auf der Geburtsurkunde muß mit dem Namen in Ihrem Reisepass GENAU übereinstimmen! Für den Fall, daß dem nicht so ist, weil Sie geheiratet haben oder geschieden wurden, dann benötigen Sie zusätzlich
  • Heiratsurkunde/Scheidungsurteil (im Original)
  • Dokument über die Namensänderung (im Original)
Diese Zusatzdokumente werden dann von uns in Paraguay übersetzt und bearbeitet. Eine individuelle Beratung zu den erforderlichen Dokumenten und deren korrekte Beglaubigung ist Teil von unserem Leistungspaket!

Polizeiliches Führungszeugnis

Das nächste Dokument ist das polizeiliche Führungszeugnis. Dieses darf bei Einreichung in Asunción nicht älter als 6 Monate sein. Das einfache polizeiliche Führungszeugnis sollte zur Vorlage im Ausland ausgestellt, und mit Apostille beglaubigt sein. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig und können daher keine Vorstrafen haben. Deswegen entfällt für Kinder unter 14 Jahren dieses Dokument! Finden sich in Ihrem Führungszeugnis Einträge von Vorstrafen, dann sollten Sie uns Art und Dauer der Verurteilung vorab mitteilen! Vorzugsweise senden Sie uns einen Scan vom Eintrag, wir klären dann direkt mit der Bereichsleitung von Migraciones den Sachverhalt im Vorfeld der Reise für Sie ab. Je nach Art der Vorstrafe und Dauer der Verurteilung kann Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay trotzdem beantragt werden! Wichtig! Ist eine Strafe bezahlt (oder verbüßt), brauchen wir darüber unbedingt eine Bestätigung vom Gericht, welche mit der Apostille beglaubigt ist. Teilzahlungsvereinbarungen sind dabei nicht hilfreich, die Strafe muß vollständig verbüßt oder bezahlt sein. Während einer aktiven Bewährungszeit kann kein Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis gestellt werden!

Zusatzdokumente, die nicht jeder braucht

Sind Sie verheiratet? Oder geschieden? Oder verwitwet? Das jeweilige Dokument muß ebenfalls mit der Apostille beglaubigt sein. Haben Sie Kinder? Reisen Sie ohne den zweiten biologischen Elternteil (laut Geburtsurkunde) mit einem Kind nach Paraguay, dann müssen Sie dafür eine schriftliche (!) Einverständniserklärung des anderen Elternteils haben. Diese muß beim Notar gemacht und mit der Apostille beglaubigt sein. Für Zusatzdokumente fallen Extrakosten für Übersetzung und behördliche Prüfung von jeweils Eur 69,- pro Dokument an. Eine individuelle Beratung zu den erforderlichen Dokumenten und deren Kontrolle vor Antritt der Reise ist Teil von unserem Leistungspaket!

Reisepass

Für die Einreise in Paraguay benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Wenn Sie klug sind, machen Sie diesen im Jahr Ihrer Auswanderung neu, dann sollte er für 10 Jahre gelten.

Castellano

Die Landessprache zu beherrschen, ist bei einer Auswanderung in jedem Fall zu empfehlen. Da wir aber alle Schritte mit Ihnen gemeinsam machen, kommen Sie auch ganz ohne Spanisch problemlos zu Ihrem Ziel.

Meldebestätigung Ihres Wohnsitzes in Paraguay

Im Gegensatz zum „Einzelkämpfer“ stellt die Meldebestätigung für Sie überhaupt keinen Aufwand dar, wir erledigen das für Sie!

Nationales Führungszeugnis für Ausländer

Im Gegensatz zum „Einzelkämpfer“ stellt das Führungszeugnis aus Paraguay für Sie überhaupt keinen Aufwand dar, wir erledigen das für Sie!

Eidesstattliche Erklärung

Fehlt noch die eidesstattliche Erklärung im Original. Hierin verpflichten Sie sich, gemäß Gesetz N° 6984/2022 die Verfassung und die Gesetze von Paraguay zu befolgen. Außerdem wird die Behörde nach dem Beruf fragen, einer email und Handy-nummer. Wir helfen Ihnen auch dabei.

Vollmacht, um für Sie die Dokumente bei „Migraciones“ abholen und bearbeiten zu können

Da wir gerade alle gemeinsam beim Notar sind, ist jetzt eine gute Zeit für die Vollmacht. Damit sind wir dann in der Lage, für Sie bei der Migraciones über den Stand Ihres Antrages nachzufragen und auch die fertigen Dokumente für Sie abzuholen. Diese werden dann von uns bis zu Ihrer Rückkehr nach Paraguay sicher verwahrt. Auf Wunsch können wir die fertigen Dokumente plus ihre Originaldokumente (Migraciones gibt diese nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wieder zurück) gerne mit DHL Express zu Ihnen nach Hause schicken.

Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis „Residencia Temporaria„

Jetzt haben Sie alle nötigen Dokumente und können bei der Einwanderungsbehörde („Migraciones“) den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Bei der Antragstellung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit und das Vorhandensein aller Stempel genau geprüft.
Die Betreuung inklusive der Fahrten mit uns am Einreichtag der Dokumente ist im Preis bereits enthalten!

DER GANZE PROZESS BIS ZUM ERHALT DER „MESA DE ENTRADA“ WIRD AN NUR EINEM TAG ERLEDIGT!

Sie erhalten nun die “Mesa de entrada“ sowie die „Residencia precaria“. Mit diesen Dokumenten bestätigt die Behörde Ihren Antrag, und Sie können bereits legal im Land bleiben.

Der Preis für die Beantragung der „residencia temporaria“ beträgt ab Oktober 2026 jetzt Euro 1.398,- pro Person zuzüglich Eur 69,- pro Zusatzdokument (wie zB Heiratsurkunde). Für Kinder unter 14 gibt es einen Preisnachlaß von Euro 100,-. Zahlbar bei Erhalt der „Mesa de entrada“ am Einreichtag in bar. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

Rein die Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung betragen über 500,- Euro pro Person und sind im Paketpreis bereits enthalten!!! Alle Gebühren für Anträge, Stempel- und Fahrtkosten, Übersetzer, Interpol etc. werden ebenfalls von uns bezahlt.

Paket „PLUS CEDULA“ für Ihre Cédula de Identidad

Wer neben der Aufenthaltserlaubnis (Residencia permanente) auch die Cedula (Identitätsnachweis/Personalausweis) möchte und dafür nicht ein zweites Mal extra nach Paraguay reisen will, kann sich diese zweite Reise ersparen. Mit dem Paket „PLUS CEDULA“ erledigen wir am Einreichtag alle Vorarbeiten für die Cedula, und Sie erhalten neben der Aufenthaltserlaubnis auch die Cédula de Identidad.

Das Paket „PLUS CEDULA“ kostet pro Person Eur 599,- extra und beinhaltet unsere Unterstützung und Begleitung beim Cedula-Verfahren. Für Kinder unter 14 gibt es auch hier einen Preisnachlaß von Euro 100,-.

Preise und Zahlungsmöglichkeiten

Zahlung bitte in Euro (50er/100er) Scheinen bzw. der Landeswährung Guaranies oder USD zum Tageskurs umgerechnet. Als Alternative sind Euroüberweisungen auf unser IBAN Konto oder auch Crypto-Zahlungen (USDT/BTC) möglich. Für diese alternativen Zahlungsarten fallen Transaktionsspesen von jeweils 3% an.

Die Steuernummer „RUC“

Die Beantragung der RUC kommt auf Eur 399,- und erfolgt in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung. Darin sind bereits 12 Monate Buchführung inkludiert. Bereits am Tag der Beantragung bekommt man die RUC und alle Unterlagen direkt beim Finanzamt. Die RUC kann erst nach Erhalt der Cedula beantragt werden.

Certificado de residencia fiscal

Nach der RUC kann auch das Steuerzertifikat „certificado de residencia fiscal“ beantragt werden. Auch dies erfolgt in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung – oft sogar ohne die vorgeschriebenen 120 Tage Aufenthalt in Paraguay! Dieses Steuerzertifikat ist der ultimative Beleg über den Steuerwohnsitz in Paraguay (gilt immer ein Jahr). Kosten dafür sind im Einzelfall zu klären. *Gemäß den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der Beantragung. Auf rückwirkende Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (wie zB geänderte Einreisevorschriften) haben wir keinen Einfluß.