Immobilienkauf in Paraguay: So können Ausländer investieren

Paraguay ist eines der attraktivsten Standörter für internationale Investoren, Auswanderer und Käufer, die in Südamerika Vermögen aufbauen möchten. Besonders Asunción bietet moderne Neubauprojekte, attraktive Renditechancen und im regionalen Vergleich im Immobilienkauf weiterhin erschwingliche Einstiegspreise.

Eine der häufigsten Fragen lautet dabei:

Können Ausländer in Paraguay überhaupt Immobilien kaufen?

Die Antwort lautet: Ja.

Nach paraguayischem Zivilrecht ist Privateigentum an Immobilien grundsätzlich möglich, und Ausländer können private urbane Immobilien – wie Apartments, Häuser oder Gewerbeeinheiten – im eigenen Namen erwerben.

Immobilienkauf in Paraguay: Ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich?

Grundsätzlich kann ein Ausländer auch ohne vorherige paraguayische Aufenthaltsgenehmigung eine Immobilie erwerben.

Wichtig ist jedoch die klare Unterscheidung zwischen:

  • zivilrechtlichem Eigentumserwerb
  • migrationsrechtlichem Aufenthaltsstatus

Der Immobilienkauf selbst begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Residencia.

Allerdings gibt es seit April 2026 eine wichtige neue Entwicklung, die insbesondere für Investoren relevant ist:

Die paraguayische Regierung hat gemeinsam mit dem Ministerio de Industria y Comercio (MIC) und der Migrationsbehörde ein neues Investorenprogramm vorgestellt – den sogenannten Investor Pass.

Dieses Programm ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen direkten Zugang zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency), ohne den bisherigen Umweg über ein temporäres Aufenthaltsrecht.

Voraussetzung ist eine qualifizierte Investition, beispielsweise:

  • ab ca. 150.000 USD in zertifizierte Tourismusprojekte
  • ab ca. 200.000 USD in Immobilien oder andere wirtschaftliche Bereiche

Wichtig ist dabei, dass diese Investitionen staatlich geprüft und durch das MIC zertifiziert werden müssen.

Kauf aus dem Ausland per Vollmacht

Ein Immobilienkauf kann grundsätzlich auch durch einen Vertreter abgewickelt werden.

Dies erfolgt über eine entsprechend formulierte Vollmacht.

Wichtig ist dabei:

  • notarielle Beglaubigung
  • Apostille je nach Herkunftsstaat
  • Verwendbarkeit in Paraguay
  • gegebenenfalls amtliche Übersetzung ins Spanische

Steuerliche Registrierung bei Vermietung

Der reine Erwerb einer Immobilie ist nicht automatisch mit einer steuerlichen Registrierung verbunden.

Sobald jedoch laufende Mieteinnahmen in Paraguay erzielt werden, entsteht regelmäßig steuerliche Relevanz.

In diesen Fällen ist die passende steuerliche Registrierung – insbesondere ein RUC (Registro Único de Contribuyentes) – erforderlich.

In der Praxis wird hierfür häufig eine paraguayische Identifikation sowie eine lokale steuerliche Formalisierung benötigt.

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Vermietungsstruktur ab.

Fazit

Der Immobilienkauf in Paraguay ist für Ausländer grundsätzlich möglich und praktisch gut umsetzbar.

Entscheidend ist jedoch eine saubere Strukturierung des Kaufprozesses.

ParaguayProfis begleitet Sie beim Immobilienkauf sowie bei allen weiteren Schritten – von Residencia und Cédula über RUC und Mietverwaltung.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Erstberatung zu Ihrem Immobilienvorhaben in Paraguay.

2 Gedanken zu „Immobilienkauf in Paraguay: So können Ausländer investieren

  1. Ist es nach der neuen Regelung möglich ein eigen bewohntes Haus mit zwei getrennten Apartments (Schlafzimmer mit Bad) als Pension zu führen und um die Summe aufzustocken einen Geländewagen im Land zu kaufen (Gästebetreuung, Fahrten im Umland) , damit die 70.000 zustande kommen? Müssen die 5 Angestellten vollzieht beschäftigt sein oder geht es auch stundenweise für eine Reinigungskraft, Fahrer, Koch, Handwerker, Sprachlehrer?

    1. Die alte Regel der SUACE (seit 2013) sieht vor, daß man 70.000 in ein Unternehmen investiert und über einen Zeitraum von 10 Jahren zumindest 5 Vollzeitarbeitsplätze schafft.
      Die neue zusätzlich Regel „Investor Paß“ sieht vor, daß man entweder 150.000 in Tourismusunternehmen investiert oder 200.000 an der Börse bzw. in Immobilien, dafür braucht man keine direkten Arbeitsplätze mehr zu schaffen.

      Früher wie jetzt muß man sein Investment dem Industrieministerium (SUACE Behörde) vorlegen. Bisher ist bei der neuen Regelung unklar welche Projekte als „Förderungswürdig“ eingestuft werden, damit man das Zertifikat der SUACE bekommt. Dieses Zertifikat muß dem normalen Antrag auf Residencia temporaria (alle anderen Dokumente/Anforderungen bleiben gleich!) beigelegt werden, dann bekommt man anstelle der Temporaria direkt die Permanente. Gilt jeweils für 1 Person, Ehepartner müßten das gleiche Geld investieren, Kinder sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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