Paraguay ist eines der attraktivsten Standörter für internationale Investoren, Auswanderer und Käufer, die in Südamerika Vermögen aufbauen möchten. Besonders Asunción bietet moderne Neubauprojekte, attraktive Renditechancen und im regionalen Vergleich im Immobilienkauf weiterhin erschwingliche Einstiegspreise.
Eine der häufigsten Fragen lautet dabei:
Können Ausländer in Paraguay überhaupt Immobilien kaufen?
Die Antwort lautet: Ja.
Nach paraguayischem Zivilrecht ist Privateigentum an Immobilien grundsätzlich möglich, und Ausländer können private urbane Immobilien – wie Apartments, Häuser oder Gewerbeeinheiten – im eigenen Namen erwerben.
Immobilienkauf in Paraguay: Ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich?
Grundsätzlich kann ein Ausländer auch ohne vorherige paraguayische Aufenthaltsgenehmigung eine Immobilie erwerben.
Wichtig ist jedoch die klare Unterscheidung zwischen:
- zivilrechtlichem Eigentumserwerb
- migrationsrechtlichem Aufenthaltsstatus
Der Immobilienkauf selbst begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Residencia.
Allerdings gibt es seit April 2026 eine wichtige neue Entwicklung, die insbesondere für Investoren relevant ist:
Die paraguayische Regierung hat gemeinsam mit dem Ministerio de Industria y Comercio (MIC) und der Migrationsbehörde ein neues Investorenprogramm vorgestellt – den sogenannten Investor Pass.
Dieses Programm ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen direkten Zugang zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency), ohne den bisherigen Umweg über ein temporäres Aufenthaltsrecht.
Voraussetzung ist eine qualifizierte Investition, beispielsweise:
- ab ca. 150.000 USD in zertifizierte Tourismusprojekte
- ab ca. 200.000 USD in Immobilien oder andere wirtschaftliche Bereiche
Wichtig ist dabei, dass diese Investitionen staatlich geprüft und durch das MIC zertifiziert werden müssen.
Kauf aus dem Ausland per Vollmacht
Ein Immobilienkauf kann grundsätzlich auch durch einen Vertreter abgewickelt werden.
Dies erfolgt über eine entsprechend formulierte Vollmacht.
Wichtig ist dabei:
- notarielle Beglaubigung
- Apostille je nach Herkunftsstaat
- Verwendbarkeit in Paraguay
- gegebenenfalls amtliche Übersetzung ins Spanische
Steuerliche Registrierung bei Vermietung
Der reine Erwerb einer Immobilie ist nicht automatisch mit einer steuerlichen Registrierung verbunden.
Sobald jedoch laufende Mieteinnahmen in Paraguay erzielt werden, entsteht regelmäßig steuerliche Relevanz.
In diesen Fällen ist die passende steuerliche Registrierung – insbesondere ein RUC (Registro Único de Contribuyentes) – erforderlich.
In der Praxis wird hierfür häufig eine paraguayische Identifikation sowie eine lokale steuerliche Formalisierung benötigt.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Vermietungsstruktur ab.
Fazit
Der Immobilienkauf in Paraguay ist für Ausländer grundsätzlich möglich und praktisch gut umsetzbar.
Entscheidend ist jedoch eine saubere Strukturierung des Kaufprozesses.
ParaguayProfis begleitet Sie beim Immobilienkauf sowie bei allen weiteren Schritten – von Residencia und Cédula über RUC und Mietverwaltung.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Erstberatung zu Ihrem Immobilienvorhaben in Paraguay.