Seit 26.01.2022 wird die Apostille von Deutschland in Paraguay akzeptiert
Seit Mittwoch, dem 26.01.22 ist es offiziell von Paraguay bestätigt! Ab sofort können alle Dokumente aus Deutschland mit der “Haager Apostille” beglaubigt werden. Dies ist ein großer Schritt für die Menschen aus Deutschland, da es jetzt sehr viel einfacher und schneller möglich ist, die Dokumente für Paraguay beglaubigen zu lassen. Die Apostille ersetzt die Überbeglaubigung und die zeitraubende Legalisation durch die diplomatische Vertretung von Paraguay. Mit einer Apostille sind die Dokumente aus Deutschland ab sofort für die Verwendung in Paraguay vollständig beglaubigt.
Was ist diese Apostille und warum ist das so wichtig?
Die “Haager Apostille” basiert auf dem Vertrag von Den Haag vom 05. Oktober 1961 und regelt die Bestätigung über die Echtheit von öffentlichen Urkunden. Dieser Vertrag hat aktuell 117 Mitgliedsstaaten und vereinfacht die Anerkennung von Dokumenten eines Mitgliedsstaates in jedem anderen Mitgliedsstaat. Ein einziger Stempel, die sogenannte “Apostille”, ist ausreichend für die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes zwischen den Mitgliedsstaaten.
Die “lange diplomatische Kette” kann entfallen
Mit Einführung der Apostille entfällt die Notwendigkeit, die Dokumente durch die “lange diplomatische Kette” zu beglaubigen. Für alle Leser aus Österreich, der Schweiz, Russland, Slowakei, Frankreich, Polen und vielen anderen Staaten ist dies schon seit Jahren der übliche Weg. Nur Deutschland und Paraguay waren bisher gegenseitig nicht bereit, die Apostille des anderen Landes zu akzeptieren. Insbesondere die Auswanderer aus Deutschland hatten dadurch gegenüber einem Schweizer oder Österreicher einen gewissen Nachteil. Besondes in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 kam es beim Konsulat von Paraguay in Frankfurt zu einer Spitzenbelastung durch Anträge. Dadurch stieg die Bearbeitungszeit für die Legalisation von Dokumenten auf rund 12 Wochen. Dieser zeitraubende Schritt ist ab sofort ersatzlos gestrichen.
Beantragung von Aufenthaltserlaubnis und Cedula
Für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnis und Cedula hat sich mit dieser neuen Regelung also einiges geändert.
- Es entfällt die Legalisation über das Konsulat in Frankfurt bzw. die Botschaft von Paraguay in Berlin!
- Auch die sogenannte Überbeglaubigung von zB Geburtsurkunden durch das Regierungspräsidium ist nicht mehr notwendig.
- Für Deutsche Dokumente reicht jetzt die Apostille als alleinige Beglaubigung aus!
Die Apostille gilt in beide Richtungen
Auch Dokumente aus Paraguay werden ab sofort für die Verwendung in Deutschland mit der “Apostilla de la Haya” beglaubigt.
Hallo Paraguay-Profis,
vielen Dank für Eure Informationen. Ich würde gerne mal ein Beratungsgespräch bez. Cedula etc. buchen.
Dr. Lutz Spanka
Danke