Das Erbrecht in Paraguay regelt die Verteilung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Diese Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land, wobei jedes Land seine eigenen Regeln und Vorschriften hat. In diesem Artikel werden die Erbschaftsgesetze von Paraguay und Deutschland verglichen und gegenübergestellt.
WeiterlesenDas Zivilgesetz – Codigo Civil Paraguayo
Das paraguayische Erbrecht wird in erster Linie durch das paraguayische Zivilgesetzbuch geregelt, das 1940 erlassen und seitdem mehrfach geändert wurde. In Paraguay richtet sich die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person nach ihrem letzten Willen, sofern ein solcher existiert. Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach dem Erbrecht verteilt. In diesem Fall wird das Vermögen unter den Nachkommen des Verstorbenen aufgeteilt, wobei der Ehepartner und die Kinder den größten Anteil erhalten. Dazu gibt es einen Stammbaum, welcher die Verteilung des Erbes nach veschiedenen Klassen regelt.
Update 31.3.2023:
Hinterläßt ein Erblasser mit Ehepartner und/oder Kindern ein Testament, dann kann darin bis zu 20% der Erbmasse frei verfügt werden. Die restlichen 80% der Erbmasse werden an die Ehefrau/Ehemann und Kinder gemäß Erbrecht verteilt.
Hinterläßt ein Erblasser weder Frau noch Kinder (oder noch lebende Eltern), dann können 100% der Erbmasse über den letzten Willen vererbt werden.
Wichtig ist zu verstehen, daß ein Erbschaftsfall in Paraguay über ein Gerichtsverfahren entschieden wird. Dafür ist ein Anwalt notwendig, welcher Anspruch auf einen Prozentsatz der Erbmasse hat. Dieses Erbschaftsverfahren so einfach wie möglich zu halten, sollte daher im Interesse des Erblassers liegen.
Erbrecht in Deutschland
Deutschland hingegen hat ein komplexeres Erbrecht. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verteilung des Vermögens im Todesfall, wobei das Gesetz sowohl von den Grundsätzen des Erbrechts als auch von dem Konzept der Zwangsvererbung beeinflusst wird. In Deutschland wird das Vermögen einer Person gemäß ihrem letzten Willen aufgeteilt. Mit Ausnahme des so genannten “Pflichtteils”, der den Nachkommen des Verstorbenen vorbehalten ist. Dieser reservierte Teil darf nicht weniger als die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen betragen und kann nicht durch das Testament des Verstorbenen vollständig enterbt werden.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland das Gesetz über die gesetzliche Erbfolge, das die Verteilung des Vermögens in Ermangelung eines Testaments regelt. Nach diesem Gesetz wird das Vermögen einer verstorbenen Person unter ihrem Ehepartner, ihren Kindern und anderen nahen Verwandten in einer bestimmten Rangfolge aufgeteilt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass die Familie des Verstorbenen versorgt ist, auch wenn dieser kein Testament hinterlassen hat.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl das Erbrecht in Paraguay als auch in Deutschland Gesetze beinhaltet, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach deren Tod regeln. Die Gesetze dieser beiden Länder unterscheiden sich jedoch erheblich. Es gelt beim Erbrecht in Paraguay einfachere Gesetze, die auf dem letzten Willen des Verstorbenen beruhen. In Deutschland gelten komplexere Gesetze, zu denen auch das Konzept der Zwangserbschaft und der gesetzlichen Erbfolge gehören.
Insbesondere bei der Vererbung von Investements oder Immobilien in Paraguay wäre ein Testament sehr zu empfehlen.
Sehr Interessanter Artikel.
Habe aber denn noch eine spezielle Frage. Ich bin z.B Deutscher Staatsbürger mit deutschem Pass und lebe in Paraguay und bin im Besitz einer Cedula etc. Angenommen ich habe ein Grundstück mit Haus in PY. in dem ich bis zu meinem Tod gelebt habe und auch noch ein Grundstück mit einem Haus in Deutschland das vermietet ist. Auch habe ich ein Bankkonto in Paraguay und eines in Deutschland. Welches Erbrecht würde in diesem Fall für mich greifen? Das Deutsche oder das Paraguayische oder auch beide für den jeweiligen Besitz im jeweiligen Land ?
Vielen Dank für die erwartete Auskunft und mit besten Grüßen,
de Erich
Hallo Herr Erich,
das ist eine sehr spezifische Frage, welche wirklich nur ein Anwalt aus DE bzw. PY korrekt beantworten kann.
Meine Sicht als Nicht-Anwalt ist wie folgt: Für den Besitz in Deutschland gilt der Deutsche Erbschein, welcher dann später für den Besitz in Paraguay vor Gericht in Paraguay geltend gemacht werden muß. Es wäre sicher sinnvoll, in dem Fall ein TESTAMENT in Paraguay zu machen, damit der Aufwand bzw. die Kosten vom Erbverfahren hier vor Ort im Rahmen bleiben.
Hallo,
bitte korrigieren Sie Ihren Artikel der absolut falsch ist. Man kann in Paraguay durch ein Testament ein Pflichterbe nicht ausschließen, also quasi wie in Deutschland.
Beispiel, ein Deutscher heiratet neu, und bekommt mit seiner Frau ein Kind. Sobald er stirbt, bekommen Kinder aus erster Ehe in Deutschland ein Anrecht auf einen Pflichterbteil in Paraguay.
Also schreibe Sie nicht so einen Unsinn.
Gerne korrigieren wir die Aussage, wenn Sie uns eine Quelle für ihre Behauptung nennen können.
Hallo ich habe ein paar Fragen:
Ich mache ein Testament in Paraguay und weder meine Kinder noch meinem Ehemann muss ich bedenken?
Wann wird ein Erbschaftsfall über einen Anwalt abgewickelt? Wenn kein Testament vorliegt?
Welche Vorgaben gibt es an ein korrektes Testament in Paraguay, ich meine damit es gültig ist?
Danke im voraus
Claudia
Hallo Frau Claudia,
das sind alles Fragen, welche man mit einem Rechtsanwalt seines Vertrauens in Paraguay abklären sollte.
Da es dabei um Geld (bei Ausländern oftmals um viel Geld) geht, sollte man dies bereits im Vorfeld sehr sorgfälltig angehen und einen wirklich guten (das heißt in der Regel auch teuren!) Anwalt konsultieren. Spart man vor dem Erbschaftsfall, dann wird es später umso teurer – ~20% der Erbmasse an Anwaltskosten plus ein jahrelanges Verfahren wären ansonsten eher der Regelfall.
Hochzeiten und Todesfälle sind die zwei Sachen, wo man vorher alles möglichst gut bedenken und absprechen sollte.
Guten Tag.
Wie ist das mit dem Testament? Kann ich jemanden, der nicht verwandt mit mit ist, zu 100% bedenken. Meine Kinder haben sich einen Sch.. um mich gekümmert. Nur die Nachbarn hier in PY waren immer für mich da.
Geht das? Meine Kinder würde ich nicht mal mein Ableben mitteilen wollen.
Mit freundlichem Gruß
Die Ehepartner oder Kinder sind immer die Haupterben. “Hinterläßt ein Erblasser mit Ehepartner und/oder Kindern ein Testament, dann kann darin bis zu 20% der Erbmasse frei verfügt werden. Die restlichen 80% der Erbmasse werden an die Ehefrau/Ehemann und Kinder gemäß Erbrecht verteilt.”
Für exakte und rechtlich relevante Auskünfte zu diesem Thema wäre ein Rechtsanwalt in Paraguay mit Spezialgebiet Erbrecht die korrekte Ansprechperson.
Als Laie kann ich sagen, daß manche Leute in einer ähnlichen Situation noch zu Lebzeiten eine Schenkung oder ähnliches vornehmen. Dies hat jedoch seine eigenen Vor- und Nachteile.
Was passiert, wenn jemand in Paraguay stirbt, ohne ein gültiges Testament geschrieben zu haben und 2 Kinder und 1 Ehepartner als Familienangehörige hinterlässt?
Wie wird dann aufgeteilt? Und wo kann man das nachlesen?
Das beschreibt den üblichen Erbschaftsfall. Das Erbe wird über das Gericht geregelt, die Erben werden dafür einen Anwalt benötigen, welcher sie im Verfahren vertritt. Tauchen keine anderen Personen mit Erbrecht auf (uneheliche Kinder etc) dann wird vermutlich die Ehefrau 50% bekommen und die beiden Kinder jeweils 25% der Erbmasse.