Erbrecht in Paraguay und Deutschland

2 Personen unterschreiben Testament

Das Erbrecht in Paraguay regelt die Verteilung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Diese Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land, wobei jedes Land seine eigenen Regeln und Vorschriften hat. In diesem Artikel werden die Erbschaftsgesetze von Paraguay und Deutschland verglichen und gegenübergestellt.

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Das Zivilgesetz – Codigo Civil Paraguayo

Das paraguayische Erbrecht wird in erster Linie durch das paraguayische Zivilgesetzbuch geregelt, das 1940 erlassen und seitdem mehrfach geändert wurde. In Paraguay richtet sich die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person nach ihrem letzten Willen, sofern ein solcher existiert. Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach dem Erbrecht verteilt. In diesem Fall wird das Vermögen unter den Nachkommen des Verstorbenen aufgeteilt, wobei der Ehepartner und die Kinder den größten Anteil erhalten. Dazu gibt es einen Stammbaum, welcher die Verteilung des Erbes nach veschiedenen Klassen regelt.

Update 31.3.2023:

Hinterläßt ein Erblasser mit Ehepartner und/oder Kindern ein Testament, dann kann darin bis zu 20% der Erbmasse frei verfügt werden. Die restlichen 80% der Erbmasse werden an die Ehefrau/Ehemann und Kinder gemäß Erbrecht verteilt.

Hinterläßt ein Erblasser weder Frau noch Kinder (oder noch lebende Eltern), dann können 100% der Erbmasse über den letzten Willen vererbt werden.

Wichtig ist zu verstehen, daß ein Erbschaftsfall in Paraguay über ein Gerichtsverfahren entschieden wird. Dafür ist ein Anwalt notwendig, welcher Anspruch auf einen Prozentsatz der Erbmasse hat. Dieses Erbschaftsverfahren so einfach wie möglich zu halten, sollte daher im Interesse des Erblassers liegen.

Erbrecht in Deutschland

Deutschland hingegen hat ein komplexeres Erbrecht. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verteilung des Vermögens im Todesfall, wobei das Gesetz sowohl von den Grundsätzen des Erbrechts als auch von dem Konzept der Zwangsvererbung beeinflusst wird. In Deutschland wird das Vermögen einer Person gemäß ihrem letzten Willen aufgeteilt. Mit Ausnahme des so genannten “Pflichtteils”, der den Nachkommen des Verstorbenen vorbehalten ist. Dieser reservierte Teil darf nicht weniger als die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen betragen und kann nicht durch das Testament des Verstorbenen vollständig enterbt werden.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland das Gesetz über die gesetzliche Erbfolge, das die Verteilung des Vermögens in Ermangelung eines Testaments regelt. Nach diesem Gesetz wird das Vermögen einer verstorbenen Person unter ihrem Ehepartner, ihren Kindern und anderen nahen Verwandten in einer bestimmten Rangfolge aufgeteilt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass die Familie des Verstorbenen versorgt ist, auch wenn dieser kein Testament hinterlassen hat.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl das Erbrecht in Paraguay als auch in Deutschland Gesetze beinhaltet, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach deren Tod regeln. Die Gesetze dieser beiden Länder unterscheiden sich jedoch erheblich. Es gelt beim Erbrecht in Paraguay einfachere Gesetze, die auf dem letzten Willen des Verstorbenen beruhen. In Deutschland gelten komplexere Gesetze, zu denen auch das Konzept der Zwangserbschaft und der gesetzlichen Erbfolge gehören.

Insbesondere bei der Vererbung von Investements oder Immobilien in Paraguay wäre ein Testament sehr zu empfehlen.

21 Gedanken zu „Erbrecht in Paraguay und Deutschland

  1. Sehr Interessanter Artikel.
    Habe aber denn noch eine spezielle Frage. Ich bin z.B Deutscher Staatsbürger mit deutschem Pass und lebe in Paraguay und bin im Besitz einer Cedula etc. Angenommen ich habe ein Grundstück mit Haus in PY. in dem ich bis zu meinem Tod gelebt habe und auch noch ein Grundstück mit einem Haus in Deutschland das vermietet ist. Auch habe ich ein Bankkonto in Paraguay und eines in Deutschland. Welches Erbrecht würde in diesem Fall für mich greifen? Das Deutsche oder das Paraguayische oder auch beide für den jeweiligen Besitz im jeweiligen Land ?
    Vielen Dank für die erwartete Auskunft und mit besten Grüßen,
    de Erich

    1. Hallo Herr Erich,

      das ist eine sehr spezifische Frage, welche wirklich nur ein Anwalt aus DE bzw. PY korrekt beantworten kann.

      Meine Sicht als Nicht-Anwalt ist wie folgt: Für den Besitz in Deutschland gilt der Deutsche Erbschein, welcher dann später für den Besitz in Paraguay vor Gericht in Paraguay geltend gemacht werden muß. Es wäre sicher sinnvoll, in dem Fall ein TESTAMENT in Paraguay zu machen, damit der Aufwand bzw. die Kosten vom Erbverfahren hier vor Ort im Rahmen bleiben.

  2. Hallo,
    bitte korrigieren Sie Ihren Artikel der absolut falsch ist. Man kann in Paraguay durch ein Testament ein Pflichterbe nicht ausschließen, also quasi wie in Deutschland.

    Beispiel, ein Deutscher heiratet neu, und bekommt mit seiner Frau ein Kind. Sobald er stirbt, bekommen Kinder aus erster Ehe in Deutschland ein Anrecht auf einen Pflichterbteil in Paraguay.

    Also schreibe Sie nicht so einen Unsinn.

  3. Hallo ich habe ein paar Fragen:
    Ich mache ein Testament in Paraguay und weder meine Kinder noch meinem Ehemann muss ich bedenken?
    Wann wird ein Erbschaftsfall über einen Anwalt abgewickelt? Wenn kein Testament vorliegt?
    Welche Vorgaben gibt es an ein korrektes Testament in Paraguay, ich meine damit es gültig ist?
    Danke im voraus
    Claudia

    1. Hallo Frau Claudia,

      das sind alles Fragen, welche man mit einem Rechtsanwalt seines Vertrauens in Paraguay abklären sollte.

      Da es dabei um Geld (bei Ausländern oftmals um viel Geld) geht, sollte man dies bereits im Vorfeld sehr sorgfälltig angehen und einen wirklich guten (das heißt in der Regel auch teuren!) Anwalt konsultieren. Spart man vor dem Erbschaftsfall, dann wird es später umso teurer – ~20% der Erbmasse an Anwaltskosten plus ein jahrelanges Verfahren wären ansonsten eher der Regelfall.

      Hochzeiten und Todesfälle sind die zwei Sachen, wo man vorher alles möglichst gut bedenken und absprechen sollte.

  4. Guten Tag.
    Wie ist das mit dem Testament? Kann ich jemanden, der nicht verwandt mit mit ist, zu 100% bedenken. Meine Kinder haben sich einen Sch.. um mich gekümmert. Nur die Nachbarn hier in PY waren immer für mich da.
    Geht das? Meine Kinder würde ich nicht mal mein Ableben mitteilen wollen.
    Mit freundlichem Gruß

    1. Die Ehepartner oder Kinder sind immer die Haupterben. “Hinterläßt ein Erblasser mit Ehepartner und/oder Kindern ein Testament, dann kann darin bis zu 20% der Erbmasse frei verfügt werden. Die restlichen 80% der Erbmasse werden an die Ehefrau/Ehemann und Kinder gemäß Erbrecht verteilt.”

      Für exakte und rechtlich relevante Auskünfte zu diesem Thema wäre ein Rechtsanwalt in Paraguay mit Spezialgebiet Erbrecht die korrekte Ansprechperson.

      Als Laie kann ich sagen, daß manche Leute in einer ähnlichen Situation noch zu Lebzeiten eine Schenkung oder ähnliches vornehmen. Dies hat jedoch seine eigenen Vor- und Nachteile.

    2. Guten Abend, ich hätte eine Frage u zwar ist mein Vater ( schweizer) u seine Frau ( Schweizerin) ohne leibliche Kinder vor Jahren nach Paraguax ausgewandert.Nun ist mein Vater verstorben.Habe ich als seine leibliche Tochter anrecht auf sein Erbe?
      Es ist kein Testament vorhanden.
      Seine Frau hat mir lediglich den Totenschein zugeschickt.
      Danke für Ihre Unterstützung.

    3. Hallo Frau Natasha,

      für konkrete Fragen wäre ein Anwalt die richtige Ansprechperson. Nur ein Anwalt kann den Erbanspruch bei Gericht in Paraguay vertreten. Erbschaftsverfahren werden immer über das Gericht abgewickelt. Meine Vermutung in dem Fall wäre; die Ehefrau wird wohl 50%+ zugesprochen bekommen, 25% – 50% gehen dann an die Kinder vom Erblasser. Darauf müßte man mittels Anwalt hier in Paraguay bei Gericht seine Ansprüche anmelden. Erbschaftsverfahren können recht langwierig sein; 2+ Jahre Verfahrensdauer sind nicht ungewöhnlich.

  5. Was passiert, wenn jemand in Paraguay stirbt, ohne ein gültiges Testament geschrieben zu haben und 2 Kinder und 1 Ehepartner als Familienangehörige hinterlässt?

    Wie wird dann aufgeteilt? Und wo kann man das nachlesen?

    1. Das beschreibt den üblichen Erbschaftsfall. Das Erbe wird über das Gericht geregelt, die Erben werden dafür einen Anwalt benötigen, welcher sie im Verfahren vertritt. Tauchen keine anderen Personen mit Erbrecht auf (uneheliche Kinder etc) dann wird vermutlich die Ehefrau 50% bekommen und die beiden Kinder jeweils 25% der Erbmasse.

  6. Guten Tag Herr Haubenwaller, mein Mann und ich sind Kinderlos und leben in Paraguay.Unsere in Deutschland geschlossene Ehe wurde im paraguayischen Registro eingetragen und wir haben auch eine paraguayische Heiratsurkunde ausgestellt bekommen. Dies wurde alles über einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren abgewickelt. Wenn jetzt einer von uns sterben sollte ist ja automatisch der Hinterbliebene alleinerbe. Wird dann trotzdem ein Anwalt für Erbrecht benötigt ? Alle Verträge, Konten, Titel usw in Paraguay laufen auf beide Namen.

    1. Hallo Frau Anja. Wir sind keine Anwaltskanzlei und können daher nur eine Laienmeinung abgeben. In dem Fall ist es aber meinem Verständnis nach sehr einfach, weil ja IMMER ein Erbschaftsverfahren gemacht werden muß. Ohne die Paraguayische Form vom Erbschein, kann ja zB der Titel von eurem Auto/Haus nicht umgeschrieben werden. Wenn der Titel auf beide Namen lautet, kann nämlich nur dann verkauft werden, wenn auch BEIDE Partner unterschreiben. Das geht auch zu Lebzeiten leichter.

      Dazu kommt noch, daß es ja Fälle gibt, wo es zusätzliche Erben geben könnte. Gerade in Paraguay kommt es gar nicht so selten vor, daß etwa vormals “unbekannte” Kinder auftauchen und Ansprüche anmelden könnten. Dieser Prozeß hat seine Dauer und seine Kosten.

  7. Guten Abend, mein Mann wird in absehbarer Zeit sterben. Wir haben eine Adoptivtochter die aber das Erbe ablehnt. Wir werden es hoffentlich noch schaffen und ein Testament machen und uns gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Sie sprechen von 20 % Anwaltskosten. Wir hinterlassen kein Barvermögen sondern nur Haus, Grundstück und Auto. Wie werden diese 20 % errechnet ? Wird der Grundbesitz geschätzt und wäre es besser den Grundbesitz vorher noch zu “verschenken” ?

    1. Das ist eine sehr spezifische Frage, die mit einem Anwalt zu klären wäre. Meine Laienmeinung wäre die, daß der Verkehrswert der Grundstücke als Basis für die Anwaltskosten herangezogen wird. Wenn es sich um den Ehepartner handelt sind die Gebühren auch niedriger (ab 5%). Gerade Immobilien und Autos haben ja einen Titel, hier wäre zu klären, auf wen dieser Titel läuft. Vielleicht läuft er ja bereits auf euch beide (also jeder hat bereits Anspruch auf 50%) was die Kosten nochmals reduzieren dürfte. Für Bargeld/Bankeinlagen ist es nicht unüblich, daß der Erblasser noch zu Lebzeiten die Konten leert und das Geld an die Person seiner Wahl übergibt. Dies kann man auch mit Grundbesitz machen, erfordert aber eine Umschreibung vom Titel was Zeit kostet, machen kann man das aber klarerweise auch.

    2. Ich habe Thomas Roeh angeschrieben und gefragt ob wir die Immobilie auf mich umschreiben können. Er hat einfach nur nein gesagt.
      Was stimmt nun ? Im Moment läuft die Immobilie auf beider Namen. Nur das Auto nicht.

    3. Man kann keinen Titel “umschreiben”. Man kann Autos/Immobilien aber verkaufen (bzw. verschenken) über einen Notar und dann wird der Titel in der Folge neu ausgestellt.

  8. Guten Abend !
    Eine Frage habe ich noch. Ich bin nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.
    Wenn unsere Adoptivtochter nun doch am Erbe interessiert ist, muss sie ihren Anspruch dann in Paraguay geltend machen oder kann das ein Anwalt in Deutschland übernehmen ?

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