Eilmeldung: Asunción – Wichtige Änderung für Ausländer in Paraguay:
Ab heute kontrolliert die paraguayische Migrationsbehörde bei Anträgen auf permanente Aufenthaltserlaubnis systematisch die tatsächliche Anwesenheit im Land. Dabei wird direkt im Computersystem der Behörden überprüft, wie lange sich Antragsteller außerhalb Paraguays aufgehalten haben.
Die Kontrolle erfolgt anhand des offiziellen „Movimiento Migratorio“, in dem alle Ein- und Ausreisen registriert sind.
Eilmeldung über die 365-Tage-Regel: Sie wird nun strikt angewendet
Nach der aktuellen Praxis der Behörden gilt:
Wer während seiner temporären Aufenthaltserlaubnis länger als 365 Tage am Stück außerhalb Paraguays war, kann nicht direkt auf die permanente Aufenthaltsgenehmigung wechseln.
Stattdessen wird in diesen Fällen lediglich eine Verlängerung der temporären Aufenthaltserlaubnis für weitere zwei Jahre erteilt.
Das bedeutet konkret:
- Die Behörden prüfen die Ein- und Ausreisen elektronisch.
- Liegt eine Abwesenheit von mehr als einem Jahr vor, gilt die temporäre Aufenthaltsphase als unterbrochen.
- Der direkte Übergang zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung ist dann nicht möglich.
Hintergrund: Neue Migrationspraxis seit der Reform
Grundlage dieser strengeren Kontrolle ist das aktuelle Migrationssystem nach Gesetz 6984/2022, das den Weg zur dauerhaften Niederlassung neu geregelt hat. In der Regel müssen Ausländer zunächst eine zweijährige temporäre Aufenthaltserlaubnis besitzen, bevor sie die permanente beantragen können.
Zusätzlich verlangt die Praxis der Behörden, dass sich temporäre Residenten zumindest gelegentlich im Land aufhalten und nicht dauerhaft im Ausland leben.
Was Antragsteller jetzt beachten sollten
Wer in Paraguay eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, sollte daher unbedingt folgende Punkte prüfen:
- Datum der letzten Ausreise aus Paraguay
- Gesamtdauer der Abwesenheit während der temporären Residency
- mögliche Überschreitung der 365-Tage-Grenze
Ist die Grenze überschritten, muss zunächst eine Prórroga der temporären Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, bevor später erneut ein Antrag auf permanente Residency gestellt werden kann.
Hinweis:
Wer eine Residency in Paraguay plant oder bereits eine temporäre Aufenthaltserlaubnis besitzt, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um Probleme beim Wechsel zur permanenten Residency zu vermeiden.
Hallo erst einmal vom Nordrand des Schwarzwaldes.
Dann sage ich Danke für die stets aktuellen und interessanten Newsletter.
Schließlich interessiert mich, wie es mit einer Permanente verhält, die 2021 ausgestellt wurde. Gibt es damit auch Anwesenheitsht bzw. Fristen, die beachtet werden müssen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A.T.
Artikel 54 – Verlust der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis aufgrund unentschuldigter Abwesenheit
Personen, denen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Residencia Permanente) erteilt wurde, verlieren diesen Status, wenn sie sich länger als drei (3) Jahre ununterbrochen ohne Entschuldigung ihres Fernbleibens bei der Nationalen Migrationsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) außerhalb des Staatsgebiets aufhalten. Diese Frist kann durch Beschluss der Nationalen Migrationsbehörde in den Fällen verlängert werden, die in der Durchführungsverordnung festgelegt sind.
Anmerkung: Die in diesem Artikel erwähnte Durchführungsverordnung (Decreto Reglamentario) liegt bis heute (Stand März 2026) nicht vor. Damit existiert kein geregelter Verwaltungsakt, um eine Abwesenheit im Sinne des Artikels zu entschuldigen.
Gibt es eine Durchführungsverordnung oder ein Verfahren, wie man die Abwesenheit gemäß Artikel 54 entschuldigt? Wenn ja, würde ich gerne mehr darüber erfahren.
Diese Regelung existiert bereits seit 1996; war also schon vor dem aktuellen Migrationsgesetz von 10/2022 genau so. In den letzten 30 Jahren wurde dies allerdings nicht kontrolliert. Wir hatten schon Kunden die 10++ Jahre nicht im Land waren, teilweise ihre Papiere verloren hatten und trotzdem die „Permanente“ problemlos neu ausgestellt bekamen.
ALLERDINGS weiß man nie was die Zukunft bringt. Insbesondere die Besitzer der „Residencia permanente“ nach dem Gesetz von 2022 müssen ja ab 2032 ihre Ausweise erneuern. Dabei wird dann unter Umständen sehr wohl auf die Anwesenheit im Land alle 3 Jahre geachtet. Sehr ähnlich dem, was seit März 2026 die Besitzer der „Residencia temporaria“ betrifft. Diese sollten ja während der 2 Jahre „Temporaria“ nicht länger als 364 durchgehend außer Landes sein. Wer dies nicht einhält, der bekommt aktuell bei Antragstellung auf die „Permanente“ nämlich nochmals eine 2 Jahre gültige „Temporaria“.
Hallo,
die Inhaber einer permante sind doch hoffentlich davon ausgenommen, oder müssen sie auch jährlich nach Paraguay?
Wer die „Residencia permanente“ hat, der ist angehalten alle 3 Jahre zumindest einmal Paraguay zu besuchen.
Hallo, sind denn „gelegentlich im Land aufhalten“ und „Gesamtdauer der Abwesenheit“ näher definiert?
Das Gesetz von 10/2022 sagt, daß man sich während der 2 Jahre mit „Residencia temporaria“ nicht länger als 364 Tage in einem Stück außer Landes aufhalten sollte.
Hallo.
Ich habe zwei Fragen zu der neuen Regelung.
Heißt das, dass man in der Zeit zwischen Erteilung der Residencia Temporal und dem Antrag auf die Residencia Permanente mindestens einmal (mittendrin) Einreisen muss? oder muss ich länger vor Ort sein?
Und ist das „Movimiento Migratorio“ elektronisch geführt oder ist das ein (Papier-) Dokument dass mitgeführt werden muss? Ich meine die Ein und Ausreisen ließen sich ja auch im Pass nachvollziehen….
Vielen Dank für Ihre Hilfe & Grüße
Frank
Dieses „Movimiento Migratorio“ wird direkt von der Migrationsbehörde im Computersystem abgefragt. Im Zweifel zählt nur der Eintrag im System, nicht der Stempel im Pass.