Aufenthaltserlaubnis Paraguay – wichtiges Update

Frau Paraguay

Wer dauerhaft in Paraguay leben will oder diese Option für eine unklare Zukunft offen halten möchte, der benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Haben Sie diese bis zum 18.10.2022 beantragt, dann unterliegen Sie dem Gesetz 978/1996 im Rahmen der “Residencia permanente”. Alle Anträge nach diesem Datum unterliegen dem neuen Gesetz 6984/2022 im Rahmen der “Residencia temporaria”. In jedem Fall sind die Richtlinien der Migrationsbehörde gültig und werden in diesem Artikel behandelt.

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Ein neuer Chef bringt frischen Wind

Im Jahr 2023 hat Paraguay einen neuen Präsidenten gewählt. Damit wurden auch alle Chefposten der Behörden neu besetzt und viele Mitarbeiter ausgetauscht. Für Paraguay ist das völlig normal und verursacht in der Übergangszeit immer ein gewisses Chaos.

Auch die Behörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat seit August einen neuen Chef. Der Anwalt und Professor für Recht Herr Jorge Marcelo Kronawetter ist neuer Chef der Migrationsbehörde. Er ist für seine harte Haltung gegenüber Korruption bekannt und könnte für eine strengere Auslegung der bestehenden Gesetze eintreten.

Ungerechtfertigte Abwesenheit – Permanente

Dies betrifft aktuell insbesondere einen bestimmten Artikel des Migrationsgesetzes. Schon nach dem alten Gesetz 978/1996 waren die Halter der Daueraufenthaltserlaubnis “admisión permanente” verpflichtet, nicht länger als 3 Jahre unbegründet von Paraguay abwesend zu bleiben.

In der Vergangenheit wurde diese Vorschrift nicht sehr streng angewendet. Weder wurde es überprüft, noch gab es für längere Abwesenheit eine Konsequenz. Auch Personen, welche 10+ Jahre nicht in Paraguay waren, hatten kein Problem, ihre Aufenthaltserlaubnis zu behalten. Dies ändert sich jetzt.

Wer in Paraguay lebt oder zumindest regelmäßig nach Paraguay reist, für den ändert sich nichts. Das Gesetz wird ja eingehalten. Wer jedoch seine Daueraufenthaltserlaubnis als “Plan B” für die Zukunft gemacht hat, der sollte ab sofort einen Besuch alle 3 Jahre in seiner Planung berücksichtigen. Die Migrationsbehörde erstellt bei jedem Grenzübertritt ein “movimiento migratorio” und weiß damit auf den Tag genau, wann jemand einreist bzw. ausreist.

Reist in Zukunft eine Person ein, welche eine Daueraufenthaltserlaubnis hat und länger als 3 Jahre nicht in Paraguay war, dann wird diese Person an der Grenze aufgefordert, sich bei der Migrationsbehörde in Asuncion zu melden. Dort wird dann nach dem Grund der langen Abwesenheit gefragt und entschieden, ob dieser Person die Aufenthaltserlaubnis vielleicht sogar entzogen wird.

Aus Erfahrung mit der Behörde kann man vermuten, daß es hier einen gewissen Ermessensspielraum der Beamten geben wird, welcher durch “werthaltige Argumente” unter Umständen positiv beeinflußt werden kann. Nichtsdestotrotz ist das wenig empfehlenswert und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Wer bereits vorher weiß, daß er die nächsten 3+ Jahre nicht in Paraguay sein kann, der kann dies der Behörde mittels persönlicher Vorsprache VORHER mitteilen und bekommt dann eine Ausnahmegenehmigung für längere Abwesenheit.

Ungerechtfertigte Abwesenheit – Temporaria

Wer eine “Residencia temporaria” nach dem neuen Gesetz 6984/2022 hat, sollte nicht länger als 365 Tage in einem Stück außerhalb von Paraguay verbringen.

Mit dieser Klarstellung der Behörde, wurde die Frage abschließend beantwortet, ob diese Regelung 1 Tag pro Kalenderjahr oder 365 Tage ab der letzten Ausreise meint. Leichter wurde es dadurch aber nicht, da man jetzt jeden Fall einzeln mittels Ausreisestempel nachverfolgen muß. Im Falle der Ein- bzw. Ausreise mittels Cédula ist es vielleicht sogar sinnvoll, sich die jeweiligen Daten selber im Kalender zu vermerken.

Jedenfalls gilt auch hier, daß man eine längere Abwesenheit begründen muß. Da die Residencia temporaria ohnehin nur 2 Jahre gültig ist, wird diese Anforderung in vielen Fällen mit nur einem Besuch während der Laufzeit bereits erfüllt.

Sobald man die “Residencia permanente” (egal welches Gesetz) hat, darf man bis zu 3 Jahre in einem Stück abwesend sein.

Upgrade von “temporaria” auf “permanente”

Eine weitere Erklärung der Migrationsbehörde betrifft die Antragsfrist auf “Residencia permanente” nach dem neuen Gesetz 6984/2022.

Auf der physischen “Residencia temporaria” ist auf der Vorderseite, rechts unten in roter Schrift das Ablaufdatum gedruckt. Der Antrag auf die “Residencia permanente” kann frühestens 90 Tage vor Ablauf dieser Frist gestellt werden und längstens bis zum Ablaufdatum.

Der Antrag kann nach aktuellem Stand nur persönlich bei der Migrationsbehörde gemacht werden und hat die identischen Stempelgebühren wie der Antrag auf die “Residencia temporaria”. Fast alle dafür erforderlichen Dokumente können direkt in Paraguay beantragt werden. Jedoch ist beim Antrag auf die “Permanente” die Solvenz des Antragstellers nachzuweisen. Dies kann zB durch ein akademisches Diplom oder einen Rentenbescheid erfolgen. Das Gesetz sieht hier eine ganze Reihe von Optionen vor, welche aber derzeit noch sehr “schwammig” sind und von der Behörde bis Oktober 2024 sicher noch klarer definiert werden.

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