Aufenthaltserlaubnis Paraguay – wichtiges Update

Frau Paraguay

Wer dauerhaft in Paraguay leben will oder diese Option für eine unklare Zukunft offen halten möchte, der benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Haben Sie diese bis zum 18.10.2022 beantragt, dann unterliegen Sie dem Gesetz 978/1996 im Rahmen der “Residencia permanente”. Alle Anträge nach diesem Datum unterliegen dem neuen Gesetz 6984/2022 im Rahmen der “Residencia temporaria”. In jedem Fall sind die Richtlinien der Migrationsbehörde gültig und werden in diesem Artikel behandelt.

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Ein neuer Chef bringt frischen Wind

Im Jahr 2023 hat Paraguay einen neuen Präsidenten gewählt. Damit wurden auch alle Chefposten der Behörden neu besetzt und viele Mitarbeiter ausgetauscht. Für Paraguay ist das völlig normal und verursacht in der Übergangszeit immer ein gewisses Chaos.

Auch die Behörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat seit August einen neuen Chef. Der Anwalt und Professor für Recht Herr Jorge Marcelo Kronawetter ist neuer Chef der Migrationsbehörde. Er ist für seine harte Haltung gegenüber Korruption bekannt und könnte für eine strengere Auslegung der bestehenden Gesetze eintreten.

Ungerechtfertigte Abwesenheit – Permanente

Dies betrifft aktuell insbesondere einen bestimmten Artikel des Migrationsgesetzes. Schon nach dem alten Gesetz 978/1996 waren die Halter der Daueraufenthaltserlaubnis “admisión permanente” verpflichtet, nicht länger als 3 Jahre unbegründet von Paraguay abwesend zu bleiben.

In der Vergangenheit wurde diese Vorschrift nicht sehr streng angewendet. Weder wurde es überprüft, noch gab es für längere Abwesenheit eine Konsequenz. Auch Personen, welche 10+ Jahre nicht in Paraguay waren, hatten kein Problem, ihre Aufenthaltserlaubnis zu behalten. Dies ändert sich jetzt.

Wer in Paraguay lebt oder zumindest regelmäßig nach Paraguay reist, für den ändert sich nichts. Das Gesetz wird ja eingehalten. Wer jedoch seine Daueraufenthaltserlaubnis als “Plan B” für die Zukunft gemacht hat, der sollte ab sofort einen Besuch alle 3 Jahre in seiner Planung berücksichtigen. Die Migrationsbehörde erstellt bei jedem Grenzübertritt ein “movimiento migratorio” und weiß damit auf den Tag genau, wann jemand einreist bzw. ausreist.

Reist in Zukunft eine Person ein, welche eine Daueraufenthaltserlaubnis hat und länger als 3 Jahre nicht in Paraguay war, dann wird diese Person an der Grenze aufgefordert, sich bei der Migrationsbehörde in Asuncion zu melden. Dort wird dann nach dem Grund der langen Abwesenheit gefragt und entschieden, ob dieser Person die Aufenthaltserlaubnis vielleicht sogar entzogen wird.

Aus Erfahrung mit der Behörde kann man vermuten, daß es hier einen gewissen Ermessensspielraum der Beamten geben wird, welcher durch “werthaltige Argumente” unter Umständen positiv beeinflußt werden kann. Nichtsdestotrotz ist das wenig empfehlenswert und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Wer bereits vorher weiß, daß er die nächsten 3+ Jahre nicht in Paraguay sein kann, der kann dies der Behörde mittels persönlicher Vorsprache VORHER mitteilen und bekommt dann eine Ausnahmegenehmigung für längere Abwesenheit.

Ungerechtfertigte Abwesenheit – Temporaria

Wer eine “Residencia temporaria” nach dem neuen Gesetz 6984/2022 hat, sollte nicht länger als 365 Tage in einem Stück außerhalb von Paraguay verbringen.

Mit dieser Klarstellung der Behörde, wurde die Frage abschließend beantwortet, ob diese Regelung 1 Tag pro Kalenderjahr oder 365 Tage ab der letzten Ausreise meint. Leichter wurde es dadurch aber nicht, da man jetzt jeden Fall einzeln mittels Ausreisestempel nachverfolgen muß. Im Falle der Ein- bzw. Ausreise mittels Cédula ist es vielleicht sogar sinnvoll, sich die jeweiligen Daten selber im Kalender zu vermerken.

Jedenfalls gilt auch hier, daß man eine längere Abwesenheit begründen muß. Da die Residencia temporaria ohnehin nur 2 Jahre gültig ist, wird diese Anforderung in vielen Fällen mit nur einem Besuch während der Laufzeit bereits erfüllt.

Sobald man die “Residencia permanente” (egal welches Gesetz) hat, darf man bis zu 3 Jahre in einem Stück abwesend sein.

Upgrade von “temporaria” auf “permanente”

Eine weitere Erklärung der Migrationsbehörde betrifft die Antragsfrist auf “Residencia permanente” nach dem neuen Gesetz 6984/2022.

Auf der physischen “Residencia temporaria” ist auf der Vorderseite, rechts unten in roter Schrift das Ablaufdatum gedruckt. Der Antrag auf die “Residencia permanente” kann frühestens 90 Tage vor Ablauf dieser Frist gestellt werden und längstens bis zum Ablaufdatum.

Der Antrag kann nach aktuellem Stand nur persönlich bei der Migrationsbehörde gemacht werden und hat die identischen Stempelgebühren wie der Antrag auf die “Residencia temporaria”. Fast alle dafür erforderlichen Dokumente können direkt in Paraguay beantragt werden. Jedoch ist beim Antrag auf die “Permanente” die Solvenz des Antragstellers nachzuweisen. Dies kann zB durch ein akademisches Diplom oder einen Rentenbescheid erfolgen. Das Gesetz sieht hier eine ganze Reihe von Optionen vor, welche aber derzeit noch sehr “schwammig” sind und von der Behörde bis Oktober 2024 sicher noch klarer definiert werden.

12 Gedanken zu „Aufenthaltserlaubnis Paraguay – wichtiges Update

  1. Hallo,
    braucht man eigentlich ein aktuelles Fuehrungszeugnis fuer das Upgrade von Temporaria auf Permanente?
    Was braucht man sonst, wenn man eine temporaria hat außer dem Nachweis der Solvenz?
    (Dies ist eine unverbindliche Anfrage. Das heisst die Anfrage gilt nur, wenn die Antwort kostenlos ist.)

    1. Der Antrag auf die “residencia permanente” ist ein eigener Antrag, kein einfaches “upgrade”. Die Kosten dafür sind fast identisch mit der Beantragung der “residencia temporaria”. Die Mehrzahl der erforderlichen Dokumente wie neues Interpol, Führungszeugnis aus Paraguay, Gerichtszeugnis aus Paraguay, Wohnsitzbescheinigung aus Paraguay etc. kann man in Paraguay besorgen. Von wem auch ein Führungszeugnis aus dem Heimatland verlangt wird, ist noch nicht 100%ig klar. Hat eine Person in den letzten 2 Jahren Paraguay nicht verlassen, dann dürfte dieses nicht notwendig sein. War eine Person jedoch hauptsächlich im Heimatland, dann könnte durchaus ein aktuelles Führungszeugnis von dort verlangt werden. Exakt geklärt wird dies wohl aber erst im Sommer 2024 werden, wenn die Behörde sich hier festlegt.

      Der Antrag auf die Residencia permanente kann nach derzeitigem Stand auch nur innerhalb eines Zeitfensters von 3 Monaten gestellt werden. Nämlich frühestens 3 Monate vor Ablauf der “temporaria” und spätestens bis zum Ablaufdatum.

  2. Hallo und besten Dank für das Update.

    “Reist in Zukunft eine Person ein, welche eine Daueraufenthaltserlaubnis hat und länger als 3 Jahre nicht in Paraguay war, dann wird diese Person an der Grenze aufgefordert, sich bei der Migrationsbehörde in Asuncion zu melden.”

    -> Sind Ihnen solche Fälle bekannt geworden, in welchen diese Aufforderung gemacht worden ist?

    Ich besitze die Admission Permanente und Cedula seit Anfang 2019 und war Ende 2023 in PY, also lagen deutlich mehr als 3 Jahre zwischen den Einreisen. Bin deswegen ganz normal als Tourist eingereist und es wurde nur nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gefragt und sonst nichts. Ich verstehe die Formulierung “welche eine Daueraufenthaltserlaubnis hat” so, dass es einen Abgleich der Daten im System gibt und automatisch jeder Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung erfasst wird, unabhängig davon ob diese bei der Einreise vorgezeigt wird oder nicht?

    1. Sind Ihnen solche Fälle bekannt geworden, in welchen diese Aufforderung gemacht worden ist? -> Ja, zumindest ein solcher Fall ist mir bekannt.

      Ist man länger als 3 Jahre außer Landes gewesen, dann wäre es unter Umständen besser, mit dem Paß einzureisen, als mit der Cedula. Es besteht dann die Chance, daß es nicht bemerkt wird. Insbesondere dann, wenn man in der Zwischenzeit einen neuen Paß hat. Alternativ kann man auch über die Freundschaftsbrücke in Ciudad del este einreisen (ohne Grenzkontrolle) und sich bei der späteren Ausreise dumm stellen. Dies sollte das Problem auch vermeiden können, wenn man die Residencia permanente schon hat.

  3. Wir haben meinen Antrag für die Temporaria am 12.09,2023 gestellt. Ich bin von Paraguay ausgereist am 19.09.2023. Meine Admision Temporaria Dokument haben die Paraguayer am 12.12.2023 ausgestellt. Meine Frage ist jetzt wann muß ich SPÄTESTENS wieder in Paraguay einreisen? Ich habe schon einen Flug gebucht mit Ankunft am 17.12.2024. Wäre dies in Ordnung oder muß ich umbuchen?

    1. Wenn wir das Gesetz betrachten, dann sagt die Regelung ganz klar: Als Halter der Residencia temporaria sollte man sich nicht mehr als 1 Jahr in einem Stück außer Landes aufhalten. Oder in anderen Worten – innerhalb eines Jahres zumindest 1x nach Paraguay einreisen. Bei Abreise am 19.9.2023 wäre das Gesetz also eingehalten, wenn man bis Mitte September 2024 Paraguay wieder besucht. Bei Einreise im Dezember 2024 wäre der Zeitpunkt um rund 3 Monate überschritten. Ob dies später negative Konsequenzen bei der Beantragung der Residencia permanente hat kann nicht ausgeschlossen werden.

      Wir werden ab Oktober 2024 die ersten Anträge auf die Residencia permanente nach dem neuen Gesetz einbringen. Erst dann wissen wir wirklich exakt wie die Behörde in diesen Fällen vorgeht. Im schlimmsten Fall könnte die Permanente verweigert werden bzw. um weitere 2 Jahre verzögert werden.

    2. Wir werden ab Oktober 2024 die ersten Anträge auf die Residencia permanente nach dem neuen Gesetz einbringen. Erst dann wissen wir wirklich exakt wie die Behörde in diesen Fällen vorgeht. Im schlimmsten Fall könnte die Permanente verweigert werden bzw. um weitere 2 Jahre verzögert werden.

      Hallo,
      ist nun schon weiteres bekannt wie die Behörden vorgehen?
      Viele Grüße

    3. Ja, es sind mittlerweile einige Punkte klar geworden.
      Andere jedoch noch innerhalb der Behörde in Diskussion. In den nächsten Tage schreibe ich einen umfaßenden Artikel, wo ich alles im Einzelnen erkläre.

      Viele Grüße
      Markus Haubenwaller

  4. Hallo Markus, vielen Dank für dieses Update. Ich begrüße es, dass mit der neuen Regelung vieles klargestellt wird, was die beiden Arten der Admisión nach der neuen Gesetzeslage betrifft.
    Mit eurer Antwort an Hendrik Schuur wird auch klargestellt, dass die 1-Jahres-Frist, innerhalb derer man wieder nach PY einreisen muss, schon mit dem Ausreisedatum des ersten Aufenthaltes beginnt, während dessen die Residencia und die Cédula beantragt wurden. Die Frist beginnt also nicht erst mit dem Ausstellungsdatum der Admisión-Ausweiskarte.
    Ich danke für diese Informationen.
    Beste Grüße,
    Ulrich G.

  5. guten tag, wir reisen im märz 2025 nach asuncion, meine cedula de identidad civil ist am 13.2.2024 abgelaufen, was benötige ich, um diese zu verlängern, wo und kosten? besten dank. stefan zbinden

    1. Für die Verlängerung einer abgelaufenen Cedula ist die Identificationes der Nationalpolizei zuständig.

      Für Ausländer ist hier primär die Aufenthaltserlaubnis wichtig, diese sollte im Original mitgebracht werden.
      Dann natürlich die abgelaufene Cedula und ein gültiger Reisepaß – schon alleine für die Einreise.

      Hier vor Ort werden dann Dokumente wie ein neues Interpolzeugnis, Wohnsitzbescheinigung, Führungszeugnis von Paraguay etc benötigt.
      Für die neue Cedula werden auch wieder Fingerabdrücke aller 10 Finger genommen werden. Dies erfolgt digital über eine entsprechendes Gerät der Nationalpolizei.
      Gibt es Änderungen wie zB Heirat oder Namensänderung und dergleichen sind die entsprechenden Nachweise (mit Apostille!) mitzubringen.

      Wer es alleine machen möchte, der sollte einen Aufenthalt von zumindest 3-4 Werktagen für den ganzen Prozeß einrechnen. Die Bearbeitungsdauer liegt dann bei rund ~12 Wochen.

      Wenn der Prozeß mit uns gemacht werden soll, dann geht die Beantragung an nur einem Tag. Die Cedula ist dann innerhalb von ~2 Wochen fertig. Wir holen diese auch ab und können das Dokument auf Wunsch auch mit DHL Express nach Deutschland zuschicken. Bei Interesse helfen wir gerne weiter.

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