Wichtiges Update: Permanente Aufenthaltserlaubnis neue Regelung ab 01.01.2026

Aktuelle Meldung – bitte beachten!

Die paraguayische Migrationsbehörde hat eine neue Bestimmung veröffentlicht, die alle Anträge auf die PERMANENTE AUFENTHALTSERLAUBNIS ab 01.01.2026 betrifft.

Rückwirkende Prüfung ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird bei allen Anträgen auf die Residencia Permanente überprüft, ob der Antragsteller seit der Beantragung der “residencia temporaria” mehr als 365 Tage am Stück außerhalb Paraguays war. Dazu wird ein zusätzliches Dokument, das “movimiento migratorio” von der Migrationsbehörde erstellt, worin die Einreise- bzw. Ausreisedaten des Antragstellers klar abgelesen werden können.

Falls die Abwesenheit mehr als 365 Tage am Stück betragen hat, wird anstelle der permanenten Aufenthaltsgenehmigung nochmals eine 2-jährige temporäre Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Beispiel zur Verdeutlichung

Fallbeispiel:

Ausreise aus Paraguay: 20. September 2024

Geplante Wiedereinreise: 6. Oktober 2025

Das sind 381 Tage Abwesenheit – also mehr als 1 Jahr.

Folge: Die Residencia Temporaria gilt nach aktueller Gesetzeslage als unterbrochen.

Ein direkter Wechsel in die Residencia Permanente ist nicht möglich.

Die betroffene Person muss zunächst eine Prórroga (Verlängerung der Temporaria) beantragen.

Erst nach Einhaltung der 365-Tage-Regel ist später die Umwandlung in die Permanente wieder möglich.

Empfehlung für Antragsteller

Alle Antragsteller sollten daher unbedingt das Datum ihrer letzten Ausreise aus Paraguay prüfen. Wenn es die Gültigkeit der temporären Aufenthaltskarte erlaubt, empfiehlt es sich, den Antrag auf die Residencia Permanente noch vor dem 31. Dezember 2025 einzureichen.

Weitere wichtige Hinweise

Maßgeblich ist nicht das Ausstellungsdatum der Aufenthaltsgenehmigung oder Cedula, sondern ausschließlich das Datum der letzten Ausreise.

Eine Wiedereinreise muss spätestens 365 Tage nach der letzten Ausreise erfolgen.

Wird diese Frist überschritten, erlischt die Möglichkeit, später die permanente Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Fazit

Diese Entscheidung der Behörde ist der nunmehr zweite Anlauf, diese Regelung einzuführen. Der erste Versuch (Oktober 2024) wurde nach 2 Wochen wegen Problemen der Umsetzbarkeit wieder zurückgenommen.

Nachdem die Migrationsbehörde per 1.1.2025 diese Anforderung sogar aus den Kriterien gestrichen hatte, ist dieser neue Anlauf durchaus etwas überraschend. Insbesondere, da die bekannten Schlupflöcher wie zB die Ausreise über die Freundschaftsbrücke in Ciudad del Este (in dem Fall wird keine Ausreise registriert) weiterhin bestehen.

Wir werden Sie weiterhin über alle Updates und neue Entwicklungen informiert halten.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter!

14 Gedanken zu „Wichtiges Update: Permanente Aufenthaltserlaubnis neue Regelung ab 01.01.2026

  1. Seit meinem Antrag für die Temporaria (2023) habe ich bei meinem 2. Besuch im Jahr 2024 die 365-Tagefrist eingehalten – ich bin zeitgerecht eingereist und am 27.09.2024 ausgereist.
    Für die Beantragung der Permanente ist der 30.09.2025 eingeplant, wobei ich erst in der Früh am 30.09.2025 einreise. Es ist somit eine Überschreitung zwischen meinem 2. und 3. Besuch von 3-4 Tagen vorhanden.
    Obwohl die neue Regelung erst ab 01.01.2026 gilt, wäre nun meine Frage ob ich die Anreise nicht vielleicht sicherheitshalber doch vorverlegen sollte? Wer weiß wie die rückwirkende Überprüfung letztendlich zurückreichen wird.

    1. Laut der Migrationsbehörde tritt die neue Regelung erst mit 1.1.2026 in Kraft. Anträge auf die Permanente die vorher eingebracht werden, werden ohne “Movimiento migratorio Zertifikat” angenommen. Bis Ende Dezember bleibt das so, erst ab Januar müssen wir diesen zusätzlichen Nachweis bei den Anträgen erbringen.

  2. Hallo Herr Haubenwaller, wo/ wie kann man denn diese Veröffentlichung finden? Ich hatte bislang keinen Erfolg bei der Suche…
    Vielen Dank!

    1. Das ist eine Information der Migrationsbehörde an die registrierten Einwanderungshelfer. Das Gesetz dazu gibt es bereits seit 10/2022. Diese Regelung wurde nur bisher nicht kontrolliert. Ab 1.1.2026 wird bei Neuanträgen für die Residencia Permanente aber jetzt ein Dokument zusätzlich gefordert, welches genaue Auskunft über alle Ein- und Ausreisen während der 2 Jahre “Residencia temporaria” gibt.

  3. Hallo,
    verstehe ich richtig, dass man mit der neuen Gesetzgebung ab 01.01.26 dann auch während der cedula temporaria spätestens alle 365 Tage ins Land reisen muss? oder gilt das nur für die Beantragung der cedula permanente?
    Ich plane im November diesen Jahres die cedula temporaria zu beantragen.
    (Ein Update des Blogbeitrags zum Thema Cedula in Bezug auf die neue Regelung ab 01.01.26wäre noch super 😉 )
    Kann ich schon ein Bankkonto eröffnen mit der Cedula temporaria?
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Ilka

    1. Hallo Frau Ilka,

      es sind zwei Dokumente, die wir mit den Kunden machen.

      Eines ist die AUFENTHALTSERLAUBNIS (residencia temporaria bzw. später residencia permanente) welche von der Migrationsbehörde kommt. Alle Besitzer der residencia temporaria sollten während der 2 Jahre “Probezeit” mit der temporären Aufenthaltserlaubnis nicht länger als 365 Tage in einem Stück außer Landes sein.

      Das zweite Dokument ist die “Cedula” (=Personalausweis). Dieses Dokument kommt von der Nationalpolzei. Die Grundbedingung damit ein Ausländer dieses Dokument bekommt, ist immer die Aufenthaltserlaubnis. Auch mit der 2 Jahres-Cedula kann man bereits ein Konto bei Banken in Paraguay eröffnen und auch zB die Steurnummer oder den Führerschein bekommen.

  4. hallo zusammen, mich hat die Nachricht sehr erschrocken. Ich war im Februar / März 2024 in Paraguay, um meine Cedula zu beantragen. da ich Ende März ausgereist bin, liege ich nun weit über den 365 Tagen. Mir war dies aber auch nicht bewusst. Mir wurde gesagt, ich muss einmal pro Kalenderjahr einreisen. Was kann ich jetzt tun? ist es von Vorteil, auf jeden Fall noch in diesem Jahr einzureisen oder ist meine temporäre Aufenthaltsgenehmigung nun verfallen? Ich habe gelesen, dass es einen Antrag gibt, den man stellen kann aus gesundheitlichen oder familiären Gründen. Ich habe im Mai eine neue Hüfte bekommen. Das kann ich natürlich auch belegen. Deswegen war mein Plan im Dezember nach Paraguay zu reisen wenn ich wieder ordentlich laufen kann… ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier Antworten auf meine Fragen bekäme.
    Vielen Dank im Voraus
    mit freundlichen Grüßen, Dagmar Flaig

    1. Hallo Frau Dagmar! Der erste Schritt wäre der, auf der Residencia temporaria (nicht(!) der Cedula) das Ablaufdatum zu prüfen. Dieses steht in ROT aufgedruckt. Wir können die Residencia permanente frühestens 90 Tage vor Ablauf dieser Frist beantragen. Falls dieses 90-Tage-Fenster im Dezember bereits erreicht ist, dann hätten wir noch Glück gehabt! In dem Fall wäre der Antrag auf die permanente im Dezember zu stellen, BEVOR diese Einreiseregelung kontrolliert wird. Damit wäre das Problem gelöst.

      Bei weiteren Fragen dazu bitte eine email schreiben -> email: info@paraguayprofis.com oder auch direkt über whatsapp/telegram +595 983 760048.

  5. und noch eine wichtige Frage… Ich habe eine größere Summe in Paraguay investiert in ein Bio Projekt. Hätte ich da nicht sowieso direkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollen? Danke und Grüße
    Dagmar

    1. Die Beantragung der “permanente” nach dem SUACE Gesetz von 2013 ist dann möglich, wenn man in Paraguay eine Firma gründet und über den Zeitraum von 10 Jahren (!) zumindest 5 Paraguay-Staatsbürgern einen Vollzeit Arbeitsplatz gibt. Zusätzlich sagt das Gesetz ganz klar, daß die zu investierenden USD 70.000 zur Sicherstellung dieser Arbeitsplätze zu investieren sind. Also nicht in Immobilien, Wertpapiere oder Renditeprojekte, sondern etwa in Handelswaren oder Maschinen.

      Leider ist im Internet viel Werbung für diesen Weg zu finden, welche von wenig vertrauenswürdigen Firmen angeboten wird. Oftmals in Zusammenhang mit diversen Investments etwa in Aufforstung/Eukalyptus/Zitrusfrüchte usw. In diesen Fällen besteht ein doppeltes Risiko. Nämlich einerseites das angelegte Geld zu verlieren, da diese Firmen ihr Produkt üblicherweise nicht am lokalen Markt verkaufen können. Auch eine Finanzierung über Banken oder die Börse steht meist nicht zur Verfügung. Deswegen wendet man sich über Internetwerbung an gutgläubige Investoren aus dem EU-Ausland. Zusätzlich hat man auch noch das Problem, daß nach 12-18 Monaten die Kontrollen anfangen, ob man die versprochenen Arbeitsplätze auch geschaffen hat. Bei Nichteinhaltung der oben beschriebenen Regeln (5 Arbeitplätze schaffen), wird die SUACE Aufenthaltserlaubnis sofort entzogen. Weitere rechtliche Folgen wegen Nichteinhaltung einer eidesstattlichen Erklärung stehen ebenfalls im Raum.

  6. vielen Dank für die Info. Wenn man dann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt (nach den 2 Jahren residencia temporaria in denen man spätestens alle 365 Tage einreisen muss), gilt dann auch die Einreiseregelung , dass man spätestens nach 365 Tagen einreisen muss, oder gelten dann andere Zeitfenster?
    Ausser der regulären Beantragung der permanenten Residencia nach 2 Jahren gibt es ja wie ich höhrte auch noch die Möglichkeit über SUACE, dem Investorenprogramm direkt die residencia permanente zu beantragen. Bieten Sie diesen Sevice eigentlich auch an?
    Vielen Dank

    1. Hat man die “Residencia permanente” gilt die Regelung (seit 1996), daß man innerhalb von 3 Jahren einmal Paraguay besuchen sollte. Auch das wurde in der Vergangenheit nicht kontrolliert.

      Betreffend dem bekannten Betrugsversuch mit SUACE – Investorenvisa – GOLDEN VISA etc. bitte meine Antwort weiter unten an Dagmar lesen.

  7. Hallo, was ist eigentlich, wenn ich eine Admision Permanente aus 2024 habe, aber meine Cedula in 2025 abläuft? Kann ich die neue Cedula auch noch 2026 beantragen? Danke für eine Antwort!

    1. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Migrationsbehörde erteilt, die Cedula von der Nationalpolizei. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu haben ist die Grundvoraussetzung, daß man Anspruch auf eine Cedula bzw. Verlängerung der Cedula hat. Mit der “Permanenten Aufenthaltserlaubnis” ist die Cedula jeweils 10 Jahre gültig.

      In dem konkreten Fall würde ich auch die Aufenthaltserlaubnis genauer anschauen, da es sich möglicherweise um eine “Residencia temporaria” handeln dürfte. Diese gilt 2 Jahre lang und ermöglicht anschließend die Beantragung der permanenten Aufenthaltserlaubnis. Dabei wird dann üblicherweise gleichzeitig auch die neue 10Jahres Cedula mitgemacht.

      Wichtig! Für die Beantragung der Permanenten Aufenthaltserlaubnis hat man nur ein Zeitfenster von 90 Tagen vor Ablauf bis spätestens 30 Tage nach Ablauf!

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