Papiere selber machen – Teil I

Aufenthaltsgenehmigung und Cédula ohne Hilfe selber machen

Teil I – Die Vorbereitung im Heimatland

Das ganze Projekt kann nur dann gelingen, wenn Sie bereits in der Heimat gute Vorarbeit geleistet haben!

Geburtsurkunde

Das erste Dokument, das Sie benötigen, ist Ihre Geburtsurkunde.
Die Geburtsurkunde bekommen Sie vom Standesamt, oder Sie beantragen gleich online!
Da Sie Ihre Geburtsurkunde ja im Ausland benötigen, beantragen Sie gleich die “Internationale Geburtsurkunde” in 10 Sprachen.

Ihre Geburtsurkunde wird mit der Apostille beglaubigt
Das können Sie über den Postweg erledigen, planen Sie aber einen entsprechend großzügigen Zeitrahmen dafür ein. Regelmäßige telefonische Nachfragen bei den Behörden über den Erhalt bzw. den Fortschritt Ihrer Dokumente nicht vergessen!

Ist das erledigt, müssen wir die Geburtsurkunde (und alle Stempel) noch übersetzen lassen.
Ja, auch die Internationale Geburtsurkunde; und zwar von einem zugelassenen Übersetzer.
Eine aktuelle Liste der Botschaft von Paraguay finden Sie hier.

Diese Übersetzung kann auch in Paraguay gemacht werden; in der Regel zu geringeren Kosten.
Dauert jedoch einen Tag oder zwei und wird den restlichen Ablauf nach Ihrer Ankunft in Asuncion entsprechend verzögern und extra Fahrten erfordern.

Wichtig! Der Name auf der Geburtsurkunde muß mit dem Namen in Ihrem Reisepass GENAU übereinstimmen!
Für den Fall, daß dem nicht so ist, weil Sie geheiratet haben oder geschieden wurden, dann benötigen Sie zusätzlich

  • Heiratsurkunde (im Original und vom Regierungspräsidium beglaubigt)
  • Scheidungsurteil (mit Unterschrift des Amtsgerichtes und Beglaubigung durch das Landgericht)
  • Sterbeurkunde (vom Regierungspräsidium beglaubigt)
  • Namenserklärung (Standesamt)

Diese jeweiligen Dokumente dürfen nicht älter als von 2010 sein (haben Sie uns als Helfer kann die Geburtsurkunde im Extremfall auch von 1936 sein) und müssen mit der Apostille beglaubigt werden. Danach werden alle Dokumente vom zugelassenen Übersetzer inkl. aller Stempel übersetzt!

Wichtig! Im Falle der Einwanderung einer Familie hat jedes Mitglied die geforderten Dokumente vorzulegen. Der Antrag kann nur persönlich in Paraguay gestellt werden.

Polizeiliches Führungszeugnis

Das nächste Dokument ist das polizeiliche Führungszeugnis.
Dieses darf bei Einreichung in Asuncion nicht älter als 6 Monate sein.

Da Sie hier einem gewissen Zeitdruck unterliegen, sollten Sie das Führungszeugnis erst relativ kurz vor der Abreise beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis muß ebenfalls mit Apostille beglaubigt sein. Ist das erledigt, kommt der Übersetzer wieder zum Zug.

Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig und können daher keine Vorstrafen haben. Deswegen entfällt für Kinder unter 14 Jahren dieses Dokument.

Finden sich in Ihrem Führungszeugnis Einträge von Vorstrafen, dann ist jetzt der Punkt erreicht, wo Sie spätestens mit einem Profi sprechen sollten. Je nach Art der Vorstrafe und Dauer der Verurteilung kann Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay trotzdem beantragt werden; aber leichter wird es dadurch in keinem Fall.

Reisepass

Für die Einreise in Paraguay benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Wenn Sie klug sind, machen Sie diesen im Jahr Ihrer Auswanderung neu, dann sollte er für 10 Jahre gelten.

Lernen Sie Castellano

Die Landessprache zu beherrschen, ist bei einer Auswanderung in jedem Fall zu empfehlen.

Da Sie aber alles selber machen möchten, ist für Sie diese Grundregel 200% oder 300% wichtiger.
Sie werden in Paraguay in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft am Flughafen

  • mit Taxifahrern verhandeln müssen,
  • mit zahlreichen Beamten die Feinheiten der Paraguay-Bürokratie erörtern,
  • bei der Polizei, bei Interpol und bei der Bank vorsprechen,
  • und noch vieles mehr

alles das wird ohne wirklich solide Sprachkenntnisse nicht leichter.
Alternativ einen Übersetzer zu einigen (oder allen) der aufgezählten Stationen mitzunehmen, ist vielleicht eine gute Idee.

Planen Sie einen großzügigen Zeitpolster und entsprechende finanzielle Mittel zur Behebung eventueller Verständigungsprobleme ein.

Das liebe Geld

Auch wenn Sie alles selber machen, werden Sie Geld brauchen.

Rein die Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung betragen etwa Gs 3.000.000 (mehr als 400,- Euro) und sind in bar zu entrichten. Dazu kommen dann Taxi-Kosten, Übersetzungen, Notar und vieles mehr.

Pro Person über 18 Jahre ist die Einfuhr von U$/EUR 10.000 in bar nach Paraguay problemlos möglich; diesen Rahmen sollten Sie nutzen.

Optional: Dokumente, die nicht jeder braucht

Haben Sie Kinder? Das letzte Schulzeugnis der Kinder sollte ebenfalls beglaubigt sein, wenn diese hier später in eine gute Schule gehen wollen. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist dies keine Bedingung!

Wichtig! Reisen Sie ohne den zweiten Elternteil mit einem Kind nach Paraguay, dann müssen Sie dafür eine schriftliche(!) Einverständniserklärung des anderen Elternteils haben. Diese muß mit Apostille beglaubigt sein.

Sind Sie Rentner? Rentenbescheid beglaubigen lassen könnte hilfreich sein.

Alle Dokumente, die etwas über Ihre berufliche Qualifikation aussagen, falls Sie planen in Paraguay beruflich tätig zu werden.

Weiter geht es mit Teil II