Erklärung der neuen Regelungen für die Permanente Aufenthaltserlaubnis

Die paraguayische Einwanderungsbehörde Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat mit der Resolución DNM Nº 407/2026 neue Kriterien für die Beantragung der Residencia Permanente (permanente Aufenthaltserlaubnis) veröffentlicht. Seit Anfang Juli 2026 werden diese auch in der Praxis umgesetzt. Hier ein Bericht aus der Praxis nach einem Monat.

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Im Wesentlichen betrifft die neue Regelung den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz („Acreditación de Solvencia Económica“)
und legt fest, welche Bedingungen und Dokumente künftig als Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Grundlage anerkannt werden.

Die Permanente Aufenthaltserlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Die Änderung betrifft nicht das Recht auf eine dauerhafte Niederlassung, sondern die Art und Weise, wie Antragsteller ihre wirtschaftliche Situation gegenüber Migraciones nachweisen müssen. Außerdem werden Anträge, die sich in Bearbeitung befinden, werden ebenfalls noch nach den alten Regeln fertig bearbeitet.

Künftig werden neue Anträge auf die permanente Aufenthaltserlaubnis werden allerdings nur dann angenommen, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Wer die Solvenz nicht nachweisen kann, bekommt eine neue 2 Jahre gültige temporäre Aufenthaltserlaubnis und hat dann in 2 Jahren neuerlich die Möglichkeit die permanente Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Was bedeutet der Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz für die permanente Aufenthaltserlaubnis?

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über rechtmäßige, ausreichende und überprüfbare Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Paraguay zu bestreiten.

Die eingereichten Unterlagen müssen zeigen, dass tatsächlich Einkommen IN PARAGUAY erzielt wird. Alternativ müssen internationale Einkünfte auf ein Konto in Paraguay eingehen.

Die RUC (Steuernummer) ist für die große Mehrheit der einfachste Weg

Mit der Steuernummer (RUC) erbringen wir den Solvenznachweis als Unternehmer. Dies erfolgt durch Rechnungen, die in Paraguay von der Steuerberatung (elektronisch) erstellt und automatisch dem Finanzamt übermittelt werden. Dieser Prozeß sollte zumindest 4 Monate vor der geplanten Beantragung der Residencia permanente beginnen.

Der Prozess selbst ist einfacher als man denkt. Der Kunde schickt den Namen des Rechnungsempfängers, die Art der Leistung und die Rechnungssumme an die Steuerberatung.

Das kann eine Person oder ein Unternehmen aus Paraguay oder jedem anderen Land der Welt sein. Die Rechnung kann auf die Landeswährung Guaranies oder USD oder EURO lauten. Eine Kontrolle des tatsächlichen Zahlungsflußes gibt es nicht. Die Summe aller Rechnungen in einem Monat sollte pro Person zumindest 2 Mindestlöhne (Gs 7 Millionen/Euro 1.000) betragen.

Wer dies jetzt im August beginnt, kann im November die permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir haben dann nämlich die Mehrwertsteuer (IVA) Abrechnung vom August, September und Oktober vorliegen. Das erfüllt die Anforderungen der Migrationsbehörde ganz problemlos.

Rentner haben es immer noch relativ einfach

Für Rentner reicht grundsätzlich nach wie vor der Rentenbescheid mit Apostille. Neu ist jedoch, daß wir jetzt auch nachweisen müssen, daß die letzten 3 Monate zumindest Beträge in der Höhe des Mindestlohnes tatsächlich in Paraguay angekommen sind.

Beispielsweise legt ein Rentner, dessen Rente, direkt nach Paraguay überwiesen wird legt einfach die Kontoauszüge der Bank in Paraguay der letzten 3 Monate vor. Das reicht vollkommen aus.

Beispielsweise ein Renter dessen Rente noch im Heimatland auf ein dortiges Konto ausgezahlt wird, muß den Weg des Geldes bis nach Paraguay belegen können. Also Kontoauszüge aus dem Heimatland, die den Eingang der Rente bestätigen PLUS die Überweisungen von dort auf das Konto in Paraguay oder auch nur die Belege über die Behebung des Geldes an einem Bankautomaten in Paraguay. Auch damit ist der Solvenznachweis erbracht.

Wer ohnehin dauerhaft in Paraguay lebt dürfte damit kein Problem haben. Wer jedoch NICHT dauerhaft in Paraguay lebt sollte zumindest in den 3 Monaten vor der geplanten Antragstellung zumindest einen Teil seiner Rente nach Paraguay überweisen.

Digitale Nomaden und Einkommen aus dem Ausland

Auch Personen, die online arbeiten oder Einkommen aus dem Ausland erhalten, werden ausdrücklich berücksichtigt.

Sie müssen nachweisen, woher ihre Einkünfte stammen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Arbeitsbescheinigungen
  • Nachweise über Vertragsverhältnisse
  • Dokumente über die erhaltenen Zahlungen

Ausländische Dokumente müssen entsprechend mit Apostille beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden.

Was diese Option im Vergleich zur RUC relativ unattraktiv macht ist vor allem diese Regelung: Das Geld muß ZWINGEND auf ein Konto in Paraguay eingehen und die letzten 3 Monate dieser Einkünfte müssen beim Antrag mittels Kontoauszug der Paraguay-Bank nachgewiesen werden.

In der Praxis ist dies sehr komplex zu belegen. Man kann ja keine Auslandsüberweisungen auf ein Konto in Paraguay empfangen, ohne den Geschäftsvorgang genau zu belegen. Dies erfolgt in der Regel mittels Rechnung aus Paraguay. Dafür benötigt man aber eine RUC. Hat man eine RUC und schreibt man Rechnungen, dann erscheint dieser Weg unnötig kompliziert.

Wir empfehlen daher stattdessen mit der RUC (Steuernummer) zu arbeiten.

Was bedeutet die Änderung in der Praxis?

Für zukünftige Antragsteller auf die Residencia permanente ist insgesamt eine frühzeitige Vorbereitung wichtiger.

Wer also plant, den Weg über die Steuernummer (RUC) zu gehen, der kann diese RUC etwa beim Besuch nach 1 Jahr beantragen. Dann hat die Steuerberatung genügend Zeit, entsprechende IVA Abrechnungen zu produzieren, damit für die Beantragung der residencia permanente ein Jahr spaeter auch alles bereit ist.

Die Rechnungslegung ist der bei weitem einfachste Weg für den Nachweis der Solvenz. Insgesamt wären (zumindest) 6 Monate Rechnungslegung – 3 vor der geplanten Beantragung und 3 weitere während der Antrag in Bearbeitung ist – zu empfehlen. Der monatliche Umsatz sollte dabei pro Person etwa Euro 1.000,- pro Monat überschreiten. Sind eine Frau und Kinder mit im Boot, dann wäre das Doppelte dieser Summe zu empfehlen.

Wer in Paraguay dauerhaft lebt, der wird trotzdem keine oder fast keine Steuer zahlen, da sämtliche Rechnungen im Land absetzbar sind. Für die Einkommensteuer gibt es auch die Grenze von Gs 80 Millionen im Jahr (etwa Euro 12.000), die man erst überschreiten muss, bevor die IRP (persönliche EKST) überhaupt ein Thema wird.

4 Gedanken zu „Erklärung der neuen Regelungen für die Permanente Aufenthaltserlaubnis

  1. Der Betrag war überfällig 👍. Alles klar ausformuliert!

    Wie steht’s mit der Permanente durch ein Investment, dazu hört man Unterschiedliches?

  2. Wie verhält es sich denn mit Gehaltszahlungen einer LLC aus den USA? Wenn diese via Vertrag mit der LLC vereinbart sind? Genügt der Vertrag als Beleg für den Geschäftsvorgang, um die Auslandsüberweisung auf einem Konto in Paraguay zu empfangen?

    1. Grundsätzlich kann man das verwenden. Der Aufwand ist allerdings im Vergleich zur RUC deutlich höher. Zuerst muß der Vertrag mit Apostille beglaubigt und übersetzt werden. Dann muß das Geld nach Paraguay überwiesen werden und dieser Zahlungsvorgang in allen Stationen belegt sein. Also Überweisung LLC auf dein Konto zB in den USA. Dann von dort zu deiner Bank in Paraguay. Manche Banken wie zB Itau machen das, aber nur wenn alles sehr gut dokumentiert und belegt ist.

      Deswegen ja der Ratschlag statt dessen mit der lokalen RUC zu arbeiten, da dies deutlich einfacher ist.

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