Erklärung der neuen Regelungen für die Permanente Aufenthaltserlaubnis

Die paraguayische Einwanderungsbehörde Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat mit der Resolución DNM Nº 407/2026 neue Kriterien für die Beantragung der Residencia Permanente (permanente Aufenthaltserlaubnis) veröffentlicht. Seit Anfang Juli 2026 werden diese auch in der Praxis umgesetzt. Hier ein Bericht aus der Praxis nach einem Monat.

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Im Wesentlichen betrifft die neue Regelung den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz („Acreditación de Solvencia Económica“)
und legt fest, welche Bedingungen und Dokumente künftig als Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Grundlage anerkannt werden.

Die Permanente Aufenthaltserlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Die Änderung betrifft nicht das Recht auf eine dauerhafte Niederlassung, sondern die Art und Weise, wie Antragsteller ihre wirtschaftliche Situation gegenüber Migraciones nachweisen müssen. Außerdem werden Anträge, die sich in Bearbeitung befinden, werden ebenfalls noch nach den alten Regeln fertig bearbeitet.

Künftig werden neue Anträge auf die permanente Aufenthaltserlaubnis werden allerdings nur dann angenommen, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Wer die Solvenz nicht nachweisen kann, bekommt eine neue 2 Jahre gültige temporäre Aufenthaltserlaubnis und hat dann in 2 Jahren neuerlich die Möglichkeit die permanente Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Was bedeutet der Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz für die permanente Aufenthaltserlaubnis?

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über rechtmäßige, ausreichende und überprüfbare Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Paraguay zu bestreiten.

Die eingereichten Unterlagen müssen zeigen, dass tatsächlich Einkommen IN PARAGUAY erzielt wird. Alternativ müssen internationale Einkünfte auf ein Konto in Paraguay eingehen.

Die RUC (Steuernummer) ist für die große Mehrheit der einfachste Weg

Mit der Steuernummer (RUC) erbringen wir den Solvenznachweis als Unternehmer. Dies erfolgt durch Rechnungen, die in Paraguay von der Steuerberatung (elektronisch) erstellt und automatisch dem Finanzamt übermittelt werden. Dieser Prozeß sollte zumindest 4 Monate vor der geplanten Beantragung der Residencia permanente beginnen.

Der Prozess selbst ist einfacher als man denkt. Der Kunde schickt den Namen des Rechnungsempfängers, die Art der Leistung und die Rechnungssumme an die Steuerberatung.

Das kann eine Person oder ein Unternehmen aus Paraguay oder jedem anderen Land der Welt sein. Die Rechnung kann auf die Landeswährung Guaranies oder USD oder EURO lauten. Eine Kontrolle des tatsächlichen Zahlungsflußes gibt es nicht. Die Summe aller Rechnungen in einem Monat sollte pro Person zumindest 2 Mindestlöhne (Gs 7 Millionen/Euro 1.000) betragen.

Wer dies jetzt im August beginnt, kann im November die permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir haben dann nämlich die Mehrwertsteuer (IVA) Abrechnung vom August, September und Oktober vorliegen. Das erfüllt die Anforderungen der Migrationsbehörde ganz problemlos.

Rentner haben es immer noch relativ einfach

Für Rentner reicht grundsätzlich nach wie vor der Rentenbescheid mit Apostille. Neu ist jedoch, daß wir jetzt auch nachweisen müssen, daß die letzten 3 Monate zumindest Beträge in der Höhe des Mindestlohnes tatsächlich in Paraguay angekommen sind.

Beispielsweise legt ein Rentner, dessen Rente, direkt nach Paraguay überwiesen wird legt einfach die Kontoauszüge der Bank in Paraguay der letzten 3 Monate vor. Das reicht vollkommen aus.

Beispielsweise ein Renter dessen Rente noch im Heimatland auf ein dortiges Konto ausgezahlt wird, muß den Weg des Geldes bis nach Paraguay belegen können. Also Kontoauszüge aus dem Heimatland, die den Eingang der Rente bestätigen PLUS die Überweisungen von dort auf das Konto in Paraguay oder auch nur die Belege über die Behebung des Geldes an einem Bankautomaten in Paraguay. Auch damit ist der Solvenznachweis erbracht.

Wer ohnehin dauerhaft in Paraguay lebt dürfte damit kein Problem haben. Wer jedoch NICHT dauerhaft in Paraguay lebt sollte zumindest in den 3 Monaten vor der geplanten Antragstellung zumindest einen Teil seiner Rente nach Paraguay überweisen.

Digitale Nomaden und Einkommen aus dem Ausland

Auch Personen, die online arbeiten oder Einkommen aus dem Ausland erhalten, werden ausdrücklich berücksichtigt.

Sie müssen nachweisen, woher ihre Einkünfte stammen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Arbeitsbescheinigungen
  • Nachweise über Vertragsverhältnisse
  • Dokumente über die erhaltenen Zahlungen

Ausländische Dokumente müssen entsprechend mit Apostille beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden.

Was diese Option im Vergleich zur RUC relativ unattraktiv macht ist vor allem diese Regelung: Das Geld muß ZWINGEND auf ein Konto in Paraguay eingehen und die letzten 3 Monate dieser Einkünfte müssen beim Antrag mittels Kontoauszug der Paraguay-Bank nachgewiesen werden.

In der Praxis ist dies sehr komplex zu belegen. Man kann ja keine Auslandsüberweisungen auf ein Konto in Paraguay empfangen, ohne den Geschäftsvorgang genau zu belegen. Dies erfolgt in der Regel mittels Rechnung aus Paraguay. Dafür benötigt man aber eine RUC. Hat man eine RUC und schreibt man Rechnungen, dann erscheint dieser Weg unnötig kompliziert.

Wir empfehlen daher stattdessen mit der RUC (Steuernummer) zu arbeiten.

Was bedeutet die Änderung in der Praxis?

Für zukünftige Antragsteller auf die Residencia permanente ist insgesamt eine frühzeitige Vorbereitung wichtiger.

Wer also plant, den Weg über die Steuernummer (RUC) zu gehen, der kann diese RUC etwa beim Besuch nach 1 Jahr beantragen. Dann hat die Steuerberatung genügend Zeit, entsprechende IVA Abrechnungen zu produzieren, damit für die Beantragung der residencia permanente ein Jahr spaeter auch alles bereit ist.

Die Rechnungslegung ist der bei weitem einfachste Weg für den Nachweis der Solvenz. Insgesamt wären (zumindest) 6 Monate Rechnungslegung – 3 vor der geplanten Beantragung und 3 weitere während der Antrag in Bearbeitung ist – zu empfehlen. Der monatliche Umsatz sollte dabei pro Person etwa Euro 1.000,- pro Monat überschreiten. Sind eine Frau und Kinder mit im Boot, dann wäre das Doppelte dieser Summe zu empfehlen.

Wer in Paraguay dauerhaft lebt, der wird trotzdem keine oder fast keine Steuer zahlen, da sämtliche Rechnungen im Land absetzbar sind. Für die Einkommensteuer gibt es auch die Grenze von Gs 80 Millionen im Jahr (etwa Euro 12.000), die man erst überschreiten muss, bevor die IRP (persönliche EKST) überhaupt ein Thema wird.

21 Gedanken zu „Erklärung der neuen Regelungen für die Permanente Aufenthaltserlaubnis

  1. Der Betrag war überfällig 👍. Alles klar ausformuliert!

    Wie steht’s mit der Permanente durch ein Investment, dazu hört man Unterschiedliches?

  2. Wie verhält es sich denn mit Gehaltszahlungen einer LLC aus den USA? Wenn diese via Vertrag mit der LLC vereinbart sind? Genügt der Vertrag als Beleg für den Geschäftsvorgang, um die Auslandsüberweisung auf einem Konto in Paraguay zu empfangen?

    1. Grundsätzlich kann man das verwenden. Der Aufwand ist allerdings im Vergleich zur RUC deutlich höher. Zuerst muß der Vertrag mit Apostille beglaubigt und übersetzt werden. Dann muß das Geld nach Paraguay überwiesen werden und dieser Zahlungsvorgang in allen Stationen belegt sein. Also Überweisung LLC auf dein Konto zB in den USA. Dann von dort zu deiner Bank in Paraguay. Manche Banken wie zB Itau machen das, aber nur wenn alles sehr gut dokumentiert und belegt ist.

      Deswegen ja der Ratschlag statt dessen mit der lokalen RUC zu arbeiten, da dies deutlich einfacher ist.

  3. Wenn ich nicht beabsichtige, im Land wirklich zu leben, sondern es mir als „Notlösung“ vorbehalte, scheint es nun schwierig zu werden. Eine Geschäftstätigkeit in PY scheidet dadurch wohl aus, Rentenzahlungen gibt es als Selbständiger nicht. Und nun? Ein Konto bei der ueno lässt sich nachweisen, ansonsten gäbe es ausreichend Kapital in Wertpapieren, … aber halt in EU, Schweiz, USA.

    1. Der Nachweis der Geschäftstätigkeit erfolgt zu 100% über die RUC (Steuernummer) und die Rechnungen. Ein tatsächlicher Geldfluß muß nicht belegt werden. Beim Verfassen der Rechnungen bleibt also viel Platz für Kreativität. Solange die Summe aller Rechnungen in den 3 Monaten vor Antragstellung über Euro 1.000 pro Monat liegt ist das Kriterium erfüllt.

  4. Schade, damit hat es sich für mich erledigt. 1000 € ist einfach zuviel. Soviel brauche ich (Krankenversicherung rausgerechnet) nichtmal in Deutschland.

    1. Siehe Antwort an Claudius.

      Was Deutschland teuer macht ist die hohe Steuerlast für mittlere bis höhere Einkommen. Dazu kommt dann noch die politische Situation.
      Eine Auswanderung nach Paraguay erfordert eine gute Finanzplanung. Damit steht und fällt der ganze Plan.

  5. „Was Deutschland teuer macht ist die hohe Steuerlast für mittlere bis höhere Einkommen.“

    Das sehe ich nicht ganz so. Teuer sind die horrenden Abzüge für ein Krankheits-Franchise-System, die irrsinnige Bürokratie, die fehlende Rechtssicherheit und die ideologiegetriebenen Energiekosten.

    „Eine Auswanderung nach Paraguay erfordert eine gute Finanzplanung. Damit steht und fällt der ganze Plan.“

    Ich hatte auch eine gute Finanzplanung. Nur nicht in dieser Höhe. Und ich brauche schlicht auch einfach keine 1000 € im Monat in Paraguay. Das wollte ich damit ausdrücken.

    Dass Paraguay, obwohl ja Ausländer die Sozialsysteme nicht belasten oder ausnutzen können, die Regeln immer weiter verschärft, verstehe ich nicht. Schade um das Geld, das ich bereits für Flüge und Papiere ausgegeben habe …

    1. „Ich hatte auch eine gute Finanzplanung. Nur nicht in dieser Höhe. Und ich brauche schlicht auch einfach keine 1000 € im Monat in Paraguay. Das wollte ich damit ausdrücken.

      In dem Fall gibt es kein Problem. Die Rechnungen zu schreiben hängt ja nicht mit einem tatsächlichen Geldtransfer nach Paraguay zusammen. Die permanente Aufenthaltserlaubnis wird davon unabhängig erteilt. Die Kosten für RUC Anmeldung/Steuerberaterin von einmalig Eur 400,- inkludieren 12 Monate Buchführung und von daher sind auch nicht teurer im Vergleich zu vorher mit 0 Einkommen/Ausgaben Meldung. Kunz und gut es ist für Sie weder komplizierter noch erheblich teurer geworden seit Juli.

  6. Ich habe in 2015 die 10-jährige Residencia Permanente in Py beantragt und bewilligt bekommen.

    Nur mit der Cedula hatte es damals aus technischen Gründen nicht geklappt; meine Fingerabdrücke wurden mit Tinte abgenommen, weil das elektronische Gerät nicht funktionierte. Die Fingerabdrücke waren anscheinend nicht ausreichend klar erkennbar. Das wurde erst Tage später bekannt gegeben und für ein nochmaliges Abnehmen der Abdrücke war keine Zeit mehr.

    Im November 2026 will ich die 10-jährige Residencia Permanente verlängern und die Cedula beantragen.

    Ich bin 63 Jahre alt, bin quasi Frührentnerin, und lebe von meinen Ersparnissen / meinem Vermögen. Ich habe in Deutschland keine Rente beantragt.

    Muss ich nun einen Einkommensnachweis bringen, obwohl ich die 10-jährige Residencia Permanente bewilligt bekommen habe? Wenn ja, wie mache ich das?

    1. Im Jahr 2015 hat man noch eine lebenslang gültige Permanente Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diese muß niemals verlängert werden. Man sollte jedoch nicht länger als 3 Jahre durchgehend außerhalb von Paraguay verbringen; das ist schon im Gesetz von 1996 so geregelt gewesen.

      Die Cedula auf der anderen Seite ist ein Problem. Grundsätzlich waren sie vom Gesetz her verpflichtet diese innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Das heißt für die Cedula Beantragung nach so langer Zeit wird vermutlich eine Geldstrafe fällig werden. Neues Führungszeugnis mit Apostille aus dem Heimatland nicht vergessen dafür mitbringen!

  7. Ich weiß leider nicht ob ich das nun richtig verstanden habe.
    Wenn man als Angestellter aus dem DACH-Raum seine Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte auf die 10 Jahre , muss man da seinen Arbeitsvertrag, Gehaltsauszüge und Kontoauszüge von 6 Monaten mit Apostille versehen und auf spanisch übersetzen lassen vor der beantragung? Ist das so korrekt ?

    Oder ist es sowieso eher unmöglich als Angestellter die Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten und wird nur die Tempoäre um weitere 2 Jahre verlängert ?
    Sonst könnte man sie eine eigene Reise innerhalb der 12 Moanate sparen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. Es ist problemlos möglich die permanente Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür muß man allerdings ein Einkommen aus Paraguay nachweisen – die Einkünfte aus DE wären nur dann relevant, wenn diese auf ein Konto in Paraguay fließen würden.

      Wie im Artikel erklärt, ist der einfachste Weg es über die RUC (Steuernummer) zu machen. Das geht dann beim Besuch nach 1 Jahr mit unserem Steuerberater ganz problemlos. 2 Wochen vor der Reise Bescheid geben, dann organisieren wir das.

    2. Ich glaub da liegt ein Missverständnis vor ,
      Wollte wissen wenn man in DE oder AT angestellt ist und nur die Permanente haben möchte ohne gleich auszuwandern .
      Muss man dafür das ganze Prozedere machen oder ist das mit den neuen Regeln nicht mehr machbar ?
      Vielen Dank

    3. Hallo Herr Alexander.

      Ihre Frage habe ich bereits beantwortet. „die Einkünfte aus DE wären nur dann relevant, wenn diese auf ein Konto in Paraguay fließen würden.“

      Das heißt im Klartext: Wenn Sie sich auf ihren Job in DE/AT berufen wollen, dann müssen wir folgendes machen:

      1) Arbeitsvertrag mit Apostille beglaubigen lassen und hier übersetzen.
      2) Kontoauszüge der Bank in AT/DE vorlegen, wo die Eingänge pro Monat klar ersichtlich sind.
      3) Kontoauszüge der Bank in Paraguay (!) der letzen 3 Monate vorlegen, wo der Eingang des Geldes von Deutschland nach Paraguay klar ersichtlich ist. Mindestsumme Euro 1000/Guaranies 7.000.000 pro Monat.

      Für den Punkt 3 brauchen sie erstens ein Konto mit Auslandszugang hier in Paraguay und zweitens muß der Bank gegenüber VOR Empfang des Geldes die Herkunft des Geldes belegt werden. Das ist ein gewisser bürokratischer Aufwand, den die meisten Kunden ohne dauerhaften Aufenthalt in Paraguay eher nicht machen wollen.

      Daher der Hinweis im Artikel und in meiner letzten Antwort, daß man statt dessen einfach die Steuernummer in Paraguay macht und sich den oben geschilderten Aufwand erspart. Rechnungslegung alleine ist in dem Fall nämlich ausreichend.

    4. Hallo Markus,

      Vielen Dank für deine Antwort.

      Okay, jetzt habe ich es verstanden ^^
      Klingt eindeutig nach dem einfacheren Weg , da ich die RUC sowieso haben will.

      Vielen Dank.

  8. Hallo,
    wenn ich bereits eine Permanente habe und in Paraguay wirtschaftlich tätig bin, ist dann die Bürgschaft für ein Familienmitglied gestattet? (Tochter für die Eltern, Enkel für die Großeltern Großeltern. Falls ja, welche nachweiße müssen erbracht werden? Steuererklärungen? Falls ja, für wie viele Monate und welches Einkommen mindestens pro Monat? Vielen Dank

    1. Die Solvenz für Familienmitglieder wird normalerweise für EHEPARTNER (nicht Lebenspartner) und Kinder bzw. Enkelkinder gewährt. Dabei wird nur die Permanente benötigt und eine Versorgungserklärung (malnutencion) beim Notar.
      Inwiefern dies in der umgekehrten Richtung gewährt wird – also von den Kindern für die Eltern/Großeltern müßte direkt mit der Behörde im Vorfeld abgeklärt werden. Vielleicht wäre eine Rentenbescheinigung in dem Fall der einfachere Weg?

  9. Guten Tag,

    spricht etwas dagegen, seinen deutschen Mietern über die RUC Rechnungen zu schreiben? Oder besteht die Gefahr, dass es von den Behörden nicht akzeptiert wird?

    Schöne Grüße

    1. Hängt davon ab, welche RUC man hat. Es gibt das zahlreiche Bereiche; die standard RUC umfaßt allgemeine Dienstleistungen jeder Art. Das ist, was 99% aller Kunden nutzen. Man kann seine RUC auch als Vermieter machen, oder in anderen Bereichen – das verkompliziert aber alles ein wenig ohne großen Nutzen.

      Die Miete ist nämlich in JEDEM FALL in Deutschland extra zu versteuern. Auch bei Wohnsitz im Ausland sind Erträge die aus Deutschland stammen – wie Miete oder auch Rente – IMMER in Deutschland zu versteuern. Das weltweite Einkommen jedoch; also zB Zinserträge aus Paraguay oder Erträge einer US LLC oder Aktiengewinne aus den USA – das braucht man nach der Auswanderung nicht mehr in Deutschland zu versteuern, sondern in seinem Steuerwohnsitz. Paraguay in dem Fall.

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