Aufenthaltserlaubnis in Paraguay nur mit VISUM?

Migraciones

Am Mittwoch, 28.06.2023, wurde in Paraguay eine neue Regelung für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Paraguay erlassen. Zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen wird ab 1. Juli 2023 nun auch von vielen vormals VISA-befreiten Staaten für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Paraguay ein VISUM verlangt.

UPDATE 4.7.23: Es ist ab sofort wieder möglich, den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auch ohne Visa unbürokratisch und wie gewohnt an nur einem Tag zu erledigen.

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Nicht alle Länder sind davon betroffen

Diese neue Regelung ist sehr selektiv und gilt nicht für alle Staaten der Welt gleich. Aus Europa sind die Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein von der Visumpflicht ausgenommen.

Das heißt, ein Staatsbürger der Schweiz (oder einem der anderen genannten Länder) kann weiterhin wie bisher die Aufenthaltserlaubnis in Paraguay beantragen und benötigt KEIN VISUM!

Die Bürger aus anderen Ländern, wie etwa Deutschland oder Österreich, werden jedoch in Zukunft zusätzlich zu den bisherigen Dokumenten auch ein VISUM für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Die komplette Liste aller betroffenen Staaten finden Sie hier: https://www.migraciones.gov.py/index.php/tramites/informacion-sobre-visas

Wie bekommt man dieses VISUM?

Innerhalb von Paraguay bekommt man das Visum über das Außenministerium in Asuncion. Der Antrag kann nur persönlich vor Ort eingebracht werden. Mit Kosten von zumindest USD 100,- pro Person ist zu rechnen. Die Bearbeitungszeit beträgt laut Auskunft der Behörde rund 15 Tage.

Wir arbeiten daran, unseren Kunden eine wesentlich raschere und kundenfreundlichere Lösung zeitnah anbieten zu können.

24 Gedanken zu „Aufenthaltserlaubnis in Paraguay nur mit VISUM?

  1. Gilt das auch für mich, als Deutscher, der schon seit 2009 eine Permanente für immer, sowie die Cedula besitzt, das Land Paraguay zu besuchen und zu bereisen ?

    1. Die neue Regelung gilt für Menschen, die den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis neu stellen wollen.

      Wer seine “Mesa de entrada” oder gar Aufenthaltserlaubnis bereits hat, der braucht kein Visum. Nur wer ab 1. Juli den Antrag auf “residencia temporaria” oder “residencia permanente” stellen möchte, der braucht das Visum.

    1. Eine solche Lösung wäre wünschenswert und würde dem entsprechen, was für zB die USA bereits seit längerem gültig ist. Derzeit ist der Stand jedoch so, wie im Artikel erklärt. Das Visum muß beim Außenministerium in Asuncion persönlich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit dafür wird mit 15 Tagen angegeben. Nach Erteilung dieses Visums kann dann der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Ebenfalls im Artikel erwähnt ist, daß wir an einer rascheren VIP-Lösung arbeiten.

  2. Hallo!

    Also wenn ich normal für 90 Tage einreisen möchte benötige ich kein Visum, wenn ich mich aber entscheide in diesem Zeitraum eine Cedula beantragen zu wollen, kann ich das Visum vor Ort beantragen und die weiteren Formalitäten für die Cedula fortsetzen?
    BG und danke für die Info vor ab!

    1. Exakt so ist es. Nur ist es nicht die Cedula, sondern die Aufenthaltserlaubnis, welche man zuerst beantragt. Diese ist dann ca. 3 Monate in Bearbeitung. Erst nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis kann die Cedula beantragt werden. Derzeit ist es weiterhin möglich die Aufenthaltserlaubnis auch ohne Visa zu beantragen, vorausgesetzt der EWH ist gut vernetzt.

  3. Hallo,
    bin Deutscher Rentner, verstehe ich es richtig, ich kann einreisen, das Visum beantragen und dann alle Dokumente bei der Migration abgeben fuer die Aufenthaltserlaubniss und vor Ort in Paraguay auf das Ergebniss warten…?

    1. Wer mit uns die Papiere macht hat, wie im Update beschrieben, die Möglichkeit dies weiterhin in gewohnter Art und Weise direkt zu beantragen. Wer es lieber selber machen möchte, der bringt alle Dokumente mit Apostille nach Paraguay mit und stellt dann beim Außenministerium den Antrag auf sein Visa. Nach 2-3 Wochen wird dann das Visum erteilt und die Person kann dann den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Migrationsbehörde einbringen. Nachdem der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde, kann man das Land wieder verlassen. In unserem Falle also falls gewünscht bereits nach 1-2 Tagen; im anderen Fall nach ca. 3 Wochen. Daher kommen auch die 21 Tage, welche man in letzter Zeit in manchen Newsgruppen findet.

  4. Hallo,
    ich bin es noch mal, welche Dokumente benoetigt man fuer den Visa-Antrag fuer Deutsche Einwanderer und wo bekommt man den Antrag.

    1. Das Visum für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis kann nur persönlich beim Außenministerium in Paraguay beantragt werden. Dafür muß man zuerst normal und legal ins Land einreisen und dann beim Außenministerium persönlich und mit Paß vorstellig werden.

      Wer diesen Weg gehen will, sollte die Landessprache gut beherrschen bzw. einen Übersetzer mitnehmen. Wirtschaftlich sinnvoll ist so ein Vorgehen aber kaum.

  5. Hallo,
    Ich Deutscher Rentner, ich werde mich natuerlich, wenn es soweit ist, an Euch wenden zwecks Unterstuetzung, das ist fuer mich schon klar.

  6. Ist das mit dem Visum jetzt endgueltig oder ist es wie im Update beschrieben vielleicht in den naechsten Tagen wieder hinfaellig…?

    1. Die Möglichkeit aus dem Update ist derzeit die optimale Lösung des Problems. Wie lange das so akzeptiert wird, wird man sehen, wenn die neue Regierung im ~September die Arbeit aufnimmt.

      Es ist gut möglich, die Visapflicht ist mit Amtsübergabe an den neuen Präsidenten (ab August) bald vom Tisch. Es kann aber genausogut sein, sie wird beibehalten und ist dann wirklich nur mehr über das Außenministerium in “15 dias” verfügbar.

  7. Kann man den Visa Antrag auch schon i. Deutschland an der Botschaft stellen?
    Andere Frage ich bin 68 beziehe Rente mein Ehemann ist 66 beantragt man die
    Aufenthaltsgenehmigung als Ehepaar oder als 2 Einzelpersonen? Vorgehen ist es zum Ende 2025, daher noch eine Frage wird man in diesem Alter noch in die private KV aufgenommen?
    Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort!

    Übrigens sind Die sehr oft via Youtube in unserem Wohnzimmer zugegen. Es gefällt uns sehr was Sie machen! Weiter so

    Liebe Gruesse aus Deutschland
    Veronika

    1. Hallo Veronika,

      bitte das Update vom 4. Juli beachten; derzeit ist es für unsere Papiere-kunden nicht nötig, sich um das Visa zu kümmern. Wir regeln dies mit einem Anwaltsbrief an Migraciones (Zusatzkosten dafür Eur 30,-) sehr elegant. Sollte diese Ausnahmeregelung einmal ausgesetzt werden, dann müßte man das Visum beim Außenministerium in Asuncion beantragen. Die Kosten dafür liegen im Bereich von USD 120,- pro Person mit einer Wartezeit von 2-3 Wochen bis man das Visum bekommt. Das wäre also ein massiver Zeitverlust. Von daher sind wir sehr froh, daß wir die Lösung mit der Ausnahmeregelung aktuell haben.

      Die Aufenthaltserlaubnis (und Cedula) ist immer persönlich und vor Ort zu beantragen. Dies macht jede Person für sich, vollkommen unabhängig vom Alter. Also auch ein Baby mit 6 Monaten oder eine Person mit 90 Jahren haben den gleichen Ablauf und die gleichen Kosten. Als Ehepaar braucht man als Zusatzdokument klarerweise ein Heiratsurkunde und ist dann auf den Dokumenten auch klar als “verheiratet” ausgewiesen.

      Krankenversicherung. Beim Plan Universa ist eine Aufnahme von Neukunden bis 76 Jahre möglich.

  8. Hallo,
    Meine Firma beabsichtigt mich für 2 Monate nach Paraguay zu entsenden. Wie ich bereits weiß benötigt man hierfür ein Pol. Führungszeugnis, nun steht aber in meinem Führungszeugnis ein Eintrag drin, für noch 1,5 Jahre wegen Trunkenheit (aus 2015). Gibt es da Probleme mit dem Visa? Oder sollte ich lieber gleich den Einsatz meinerseits absagen.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre unverbindliche Auskunft.

    1. Ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage im Ausland) deckt die letzten 5 Jahre ab. Ältere Einträge sollten dort nicht mehr ersichtlich sein.
      Davon abgesehen kann man sich bis zu 90 Tage ohne jedes Visum oder Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich in Paraguay aufhalten. Die Art der Tätigkeit entscheidet, ob man dies eine temporäre Aufenthaltserlaubnis erfordert, oder nicht.

  9. “UPDATE 4.7.23: Es ist ab sofort wieder möglich, den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auch ohne Visa unbürokratisch und wie gewohnt an nur einem Tag zu erledigen.”

    Hallo, ich weiß nicht, ob die Seite noch aktuell ist, ist ja schon etwas älter.
    Hmm, irgendwie deckt sich das obige Update nicht mit dem Rest auf der Webseite und auch nicht mit “migraciones.gov.py/informacion-sobre-visas/”.
    Oder sollte es vielleicht heißen, wenn man die residencia beantragt und binnen 90 Tagen PY wieder verlässt, wird kein Visum benütigt?
    Vielen Dank, Werner

    1. Dieses Update ist von Juli 2023, also bereits gute 2 Jahre alt.

      Warum es damals ging war, daß eine Liste von Ländern zwar ohne VISA einreisen können, aber für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ein VISUM CONSULAR benötigen würden. Das Update bezieht sich darauf, daß man seit Juli 2023 diese Vorgabe ignorieren kann, wenn man ca. Eur 30 Strafe zahlt für Beantragung ohne Visum. Was wir seither standardmäßig mit den Kunden machen. Die Kurzfassung wäre, daß man sich darüber seit Juli 2023 keine Sorgen machen braucht und auch problemlos ohne Visum seine Aufenthaltserlaubnis und Cedula weiterhin mit uns an einem Tag beantragen kann.

  10. Guten Tag. Vielen Dank für Ihre hilfreichen Informationen.

    Ist es richtig, dass das erste 3-Monats-Visum noch einmal um drei Monate verlängert werden kann und wenn ja, wie geht das gut?
    Dann kann ich in diesem halben Jahr eine Cedula permanente beantragen – die allerdings aktuell nicht mehr für unbegrenzt, sondern lediglich für 5 Jahre ausgestellt wird – und dafür müsste ich vor dem Antrag auf diese Cedula ein Visum beantragen, dann die Aufenthaltsgenehmigung und dann die Cedula? Ist das richtig so?

    Wie lange gilt denn eine Aufenthaltsgenehmigung und was ist damit erlaubt im Unterschied zu einem Visum und einer Cedula?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. Hallo und danke für die Fragen!

      Wir können die Aufenthaltserlaubnis und Cedula beides an nur einem Tag beantragen. Ein VISUM ist dafür nicht erforderlich. Die Aufenthaltserlaunbis welche man zuerst bekommt heißt “Residencia temporaria” und gilt für 2 Jahre. Die Cedula (Personalausweis) gilt ebenfalls für 2 Jahre.
      Nach Ablauf dieser Frist kann dann die “Residencia PERMANENTE” beantragt werden. Ebenso eine neue Cedula, welche 10 Jahre gültig ist.

      Das 3-Monats Visum bezieht sich vermutlich auf die Einreise als normaler Tourist mit Stempel im Paß? Dieses ist für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausreichend. Selbst wenn die 3 Monate abgelaufen sind (“Overstay”), ist das kein Problem. Mit einer Strafzahlung von ca. Eur 80,- ist trotzdem die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis möglich. Vorausgesetzt, die nötigen Dokumente (mindestens: Geburtsurkunde und Strafregisterauszug, jeweils mit Apostille) sind im Original mit dabei.

  11. Guten Tag

    Vielen Dank für Ihre Antwort und die hilfreichen Informationen. Ja, Ihr Angebot klingt interessant. Haben Sie denn schon einmal davon gehört, dass sich das 3-monatige Touristenvisum noch einmal um 3 Monate verlängern lässt?
    Da ich bei Erstbuchung eines Fluges nur einen 3-monatigen Aufenthalt angeben konnte, wäre das für mich jetzt erstmal die wichtigste Information, die ich brauche.

    Und wenn ich das 3-monatige Touristenvisum so nicht verlängern könnte,
    ich aber trotzdem den Flug umbuchen und länger bleiben würde, wie lange ich quasi “überziehen” kann,
    ohne dass ich mehr als diese nun von Ihnen erwähnten 80 Euro deswegen zahlen müsste, oder es sonstige Schwierigkeiten gäbe.

    So kann ich nämlich dann in aller Ruhe hier in Paraguay warten, bis mir noch mein überbeglaubigtes Führungszeugnis zugestellt wird und habe dann alle Dokumente zusammen, um die temporäre Aufenthaltserlaubnis und Cedula beantragen zu können.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Herzliche Grüsse
    Ariane

    1. Hallo Ariane!

      Die Einreise als Tourist für 90 Tage kann in der Tat bei der Migrationsbehörde um weitere 90 Tage verlängert werden. Ist aber ein gewisser bürokratischer Aufwand. Alternativ kann man auch für 24 zB nach Argentinien oder Brasilien fahren und hat bei der Rück-reise automatisch weitere 90 Tage. Letztlich kann man es auch einfach ignorieren und bei der Ausreise dann wegen “Overstay” eine Geldstrafe bezahlen; etwa 80 Euro fallen dann an.

      Wichtig! Mit dem Führerschein aus DE/AT/CH/EU kann man bis zu 90 Tage nach Einreise im Land fahren. Will man bis zu 180 Tage fahren, dann braucht man einen internationalen Führerschein.

      ” überbeglaubigtes Führungszeugnis zugestellt wird” -> Das Führungszeugnis sollte die APOSTILLE haben. Wenn es von der Familie in Deutschland geschickt wird, dann empfehle ich DHL Express. Keinesfalls DHL normal oder gar normale Post.

  12. Liebe ParaguayProfis

    Ganz lieben Dank für diese mir wirklich hilfreichen Informationen,
    mit über meine Frage noch hinaus weitere Antworten,
    ohne dass ich die Frage dazustellen musste.

    Sie sind wirklich Profis. Das werde ich mir merken.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

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