Arbeiten und Steuern in Paraguay

Jede Person mit legaler Aufenthaltsgenehmigung kann in Paraguay grundsätzlich auch einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Haben Sie also Ihre “Admisión permanente” (was ist das?) in der Hand, liegt es an Ihnen, entweder als Angestellter oder Selbständiger in Paraguay zu arbeiten.

Als Angestellter arbeiten

Als Angestellter gilt in Paraguay grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze. Dieser beträgt seit 1. Juli 2018 Gs.2.112.562 (vorher: Gs 2.041.123) im Monat bzw. Gs. 81.525 am Tag. In Paraguay gilt die 48 Stunden Woche mit jeweils 8 Stunden von Montag bis inkl. Samstag. Bei einem Kurs von 1 Euro = 6500 Gs sind das ganze Eur 325,- im Monat. Und das bei einer 48 (!) Stunden Woche. Zusätzlich zum Lohn hat der Angestellte auch Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr. Bei längerer Betriebszugehörigkeit steigt dieser Anspruch auf bis zu 30 Tage nach 10 Jahren.

Weiters ist es gesetzlich vorgeschrieben, daß jeder Arbeitnehmer bei der IPS (https://portal.ips.gov.py ) angemeldet werden muß. IPS ist die gesetzliche Sozialversicherung in Paraguay. Dabei beträgt der Arbeitgeberanteil 16.5 % vom Gehalt, und der Arbeitnehmer zahlt 9%. Damit ist der Arbeitnehmer dann krankenversichert und rentenversichert. Leider sind die IPS Krankenhäuser in Paraguay nicht unbedingt erste Wahl, was die Qualität der Versorgung angeht. Viele Arbeitnehmer schließen daher private, auf dem IPS aufbauende “Sattelversicherungen” ab, damit sie im Falle des Falles NICHT in ein IPS Krankenhaus gehen müssen. Eine Arbeitslosenversicherung existiert nicht.

Die tägliche Realiltät

Wichtig zu beachten ist die tägliche Realität im Lande. Die Masse der Leute in der Privatwirtschaft, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben, bekommt WENIGER als den gesetzlichen Mindestlohn. Diese große Masse an Menschen im “grauen Bereich” sind weder renten- noch krankenversichert.  Als Verkäuferin in einem kleinen Geschäft oder auch in der Nachtschicht in einem Imbiss wird außerhalb von Asuncion im Bereich von Gs 150.000 (ca. Euro 25) die WOCHE bezahlt. Auf Stundenbasis gerechnet und bezahlt erhalten etwa Haushaltshilfen oder Gärtner eine Entlohnung im Bereich von Gs. 5.000 pro Stunde.

Wer als Ausländer in Paraguay als Angestellter trotzdem gut verdienen will, der muß schon über sehr spezifische Qualifikation verfügen, die ansonsten im Land nicht verfügbar ist.

Wenige gute Stellenangebote

Selbst dann ist ein Monatsgehalt von U$ 1000+ sehr selten. Die Gefahr, bei der ersten Gelegenheit durch einen vielleicht sogar selber angelernten Paraguayer (aus der richtigen Familie) ersetzt zu werden, ist hingegen sehr hoch. Die Mehrheit der besseren Arbeitsstellen wird hier nämlich nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern in der großen Masse innerhalb der Familie oder an Freunde vergeben. Qualifikation ist dabei eher weniger wichtig. Bei großen internationalen Firmen ist das freilich nicht so gravierend. Oft sind neue Mitarbeiter überrascht den Job zu bekommen. “Unglaublich, die haben mich tatsächlich eingestellt – und dabei habe ich überhaupt keine Bekannten im Management”.

Als Arbeitnehmer in Paraguay reich zu werden ist daher eher schwierig. Man könnte sogar sagen, es ist für die Mehrheit der Arbeitnehmer schon schwierig, mit einem derart geringem Einkommen überhaupt einen bescheidenen Lebensstandard zu halten. Ein Auto haben nur wenige, oft fahren 5 Leute auf einem kleinen Motorrad. Das ist sehr gefährlich und wir lachen darüber, aber für die Menschen hier ist es vielleicht nicht nur Dummheit, sondern bittere Notwendigkeit. Das sollte man dabei im Hinterkopf behalten. Wer eine (wenn auch bescheidene) Rente bzw. ein Zinseinkommen von 2-3 Millionen Gs im Monat bekommt, der mag für Europa eine arme Maus sein. Für Paraguay hat er aber (außerhalb von Asuncion) weit mehr im Monat zur Verfügung als die Masse der Paraguayer im Ort.

Selbständig arbeiten

Weit besser ist die Lage, wenn wir uns der selbständigen Arbeit zuwenden. Ein Unternehmen zu gründen ist in Paraguay denkbar einfach. Alles, was wir dafür tun müssen, ist, uns beim örtlichen Finanzamt eine RUC (Registro Unico de Contribuyentes) Nummer zu beantragen. Auch das ist nicht schwer; wer gut Spanisch kann, der kann den ganzen Prozess sogar online erledigen. Wer dies nicht kann oder will, geht zu einem “Contador” (=Buchhalter) und macht den Antrag mit ihm gemeinsam. Dafür fallen in der Regel nicht mehr als Euro 15,- an Kosten an.

Einen oder zwei Tage später wird Sie das Finanzamt per Email zu einem Vortrag über Ihre Pflichten als Steuerzahler einladen. Dort hören Sie zu oder schlafen, es kümmert keinen. Anwesenheit ist alles, was zählt. Am Ende des Vortrages erhalten Sie den online Zugang zum modernen Steueraccount und Ihre Unterlagen – und schon sind Sie fertig und voll geschäftsfähig.

Buchhalterisch müssen Sie ab jetzt jeden Monat ihre ausgestellten Rechnungen und ihre Aufwandsrechnungen beim Finanzamt einreichen. Je nach Umsatz des Geschäftes wird ihr Buchhalter dafür etwa 20-30 Euro im Monat verlangen. Für alle Leser mit kaufmännischer Ausbildung in Europa – was jetzt kommt, werdet Ihr nur schwer glauben können. Setzt Euch also besser hin.

JEDE Ausgabe ist betriebsrelevant

Jede Rechnung kann zu 100% und sofort geltend gemacht werden! Das heißt im Klartext;

  • Sie kaufen sich ein neues Hemd – wird zu 100% anerkannt und mit UST (hier IVA) und Gewinn 1:1 verrechnet.
  • Sie laden Ihre Frau zum Essen ein,
  • Sie tanken das Privatauto,
  • die Handyrechnung der Kinder,
  • die neue Waschmaschine – alles wird zu 100% und ohne Abschreibung anerkannt!

Lassen Sie sich das einmal in Ruhe durch den Kopf gehen.

Beleg ist NICHT gleich Rechnung

Pedido - Bestellung

Rechnung - Faktura

Die Sache hat nur einen kleinen Haken, es werden nur legale Rechnungen anerkannt. Eine Rechnung ist dann legal, wenn sie von einem legalen Rechnungsblock stammt. Eine legale Rechnung sieht in etwa aus wie das linke Bild. Wichtig ist dabei das Wort “Factura” (Rechnung) sowie Name und Anschrift des Unternehmens und die korrekte RUC.

Was man in Paraguay jedoch üblicherweise in kleinen Geschäften und mittleren Unternehmen in die Hand bekommt, ist nur auf den ersten Blick eine Rechnung.

Wie Sie am rechten Bild sehen, steht in der linken, oberen Ecke “Pedido”, was Bestellung bedeutet. Weder ein korrekter Firmenname, noch die RUC Nummer sind ersichtlich. Dies ist KEINE Rechnung.

 

Mit diesem “Beleg” haben Sie weder Anspruch auf Gewährleistung, noch können sie die IVA (Umsatzsteuer 10%) geltend machen. Auch können Sie diese Ausgabe nicht zur Minderung Ihres Gewinnes verbuchen. Von Gesetz her sind Firmen gezwungen, Ihnen auf Verlangen eine korrekte Rechnung auszustellen. Oft wird dies aber nur sehr langsam und widerwillig erfolgen. Warum? Die ausstellende Firma spart sich auf diese Art 10% IVA und 10% Einkommensteuer/Körperschaftsteuer an den Staat!

Je kleiner das Unternehmen, desto geringer die Chance, eine korrekte Rechnung zu erhalten. Das Gute ist, daß Sie auf diese Art gleich sehen, mit welcher Art Mensch Sie gerade Geschäfte machen. Wer schon den Staat gewohnheitsmäßig über den Tisch zieht, der wird bei Ihnen vermutlich nicht viel besser handeln.

Das Beste kommt zum Schluß; in Paraguay gilt das Prinzip der Territorialbesteuerung. Das heißt, es wird nur jenes Einkommen besteuert, welches IN PARAGUAY erzielt wird.
Das restliche Welteinkommen ist steuerfrei!

Dies ist eine SEHR vorteilhafte Gesetzgebung, wenn Sie zB ein Internet oder sonstiges ortsunabhängiges Unternehmen haben oder gründen möchten.

47 Gedanken zu „Arbeiten und Steuern in Paraguay

  1. Danke für Info. Gleich zwei Fragen dazu:
    1) Gibt es eine Buchhalterpflicht oder kann man das selbst erledigen?
    2) wenn man z.B. Zimmer “online” vermietet, muss man dann keine Steuern zahlen?
    3) Müssen Künstler auch Steuern bezahlen?

    1. Zu
      1) Man kann das auch selber machen. Aber bei 20-30 Euro Kosten im Monat ist es weit besser einen Buchhalter zu haben der deine Rechnungen einmal im Monat abholt und dir dazu noch gute Tips gibt.
      2) Online Vermietung: Sind die Zimmer in Deutschland, dann muß man dafür in Paraguay keine Steuern zahlen. Welteinkommen ist steuerfrei. Wohl jedoch in Deutschland im Rahmen der “beschränken Steuerpflicht” (auch bei Lebensmittelpunkt Paraguay).
      Sind die Zimmer in Paraguay, dann ist das ein ganz normales Geschäft wo 10% IVA und bei größerem Gewinn auch 10% Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer zu zahlen wären. Theoretisch. Praktisch ist es sehr einfach das zu vermeiden, jede Rechnung kann eingereicht werden.
      3) Künstler ist ein normaler Beruf. Hast du Auftritte in Paraguay, schreibst du eine Rechnung. Sind diese im Ausland ist es steuerfrei für Paraguay. Ein Auftritt in DE würde jedoch auch in DE zu versteuern sein (auch bei Lebensmittelpunkt Paraguay). Sonderfälle wie digitale Downloads und dergleichen sind mit einem Steuerberater in DE abzuklären, wie das dort gesehen wird. Paraguay ist sicher nicht das Problem, hier ist das alles sehr entspannt und stressfrei. Machst du einen Fehler bei der Monatsabrechnung, oder vergißt diese zu machen, beträgt die Strafe in der Regel Gs. 50.000 (8 Euro). In Deutschland (AT/CH) weht da ein ganz anderer Wind – dort liegt die Gefahr bei “steuersparenden Modellen”; Paraguay ist die Oase.

  2. Da zwischen Paraguay und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, sind die Einnahmen in Deutschland auch steuerpflichtig. Wie wird das geprüft?

    Danke im voraus für die Antwort

    1. “Wie wird das geprüft?” Derzeit gibt es kein Abkommen zum Datenaustausch. Man kann also sagen: “Gar nicht”.

      Sollten jedoch Überweisungen von PY nach DE erfolgen, dann wird man unter Umständen der Bank schon die Herkunft dieser Gelder belegen müssen. Ein Beispiel wären Zinseinkünfte. Dies könnte dann von der Bank in Deutschland im Rahmen der Geldwäscherichtlinien ans Deutsche Finanzamt gemeldet werden. Solange die Gelder jedoch in Paraguay (oder zumindest außerhalb der EU) verbleiben, besteht kaum Gefahr.

  3. Hallo, wo liegt die Einkommensgrenze ab wo Ich Einkommenssteuer bezahlen muss? Zählt da der Firmenumsatz, der eigene Bruttoverdienst oder der eigene Nettoverdienst? 100% absetzbar bedeutet das Ich jede erdänkliche Rechnung abgeben kann und die 10% Steuer wieder bekomme?

    1. Die Einkommensgrenze wird jährlich gesenkt, bis diese beim Mindestlohn von ca. 300 Euro im Monat angekommen ist. Es zählt dafür der Nettogewinn. Einzelunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von Gs. 500.000.000 haben es in der Buchhaltung sehr einfach. Wer mehr Umsätze macht gründet eine Gesellschaften (S.A./SRL = AG/GmbH) und unterliegt dann strengeren Regeln. Dort ist der Spitzensteuersatz dann bis zu 35%. Zur Frage der 10% IVA (=MWSt): Diese wird angerechnet, aber nicht ausbezahlt. Das heißt man kann die Rechnungen einreichen und es wird mit ausgestellten Verkaufs-Rechnungen gegengerechnet – auch bis zu 6 Monate rückwirkend.

      Hier erreichen wir dann die Grenzen eines Artikels bzw Kommentars. Genauere Fragen sind entweder mit einem Steuerberater und/oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs zu klären.

    1. Paraguay ist jetzt nicht direkt ein Land für den Massen-Urlauber. Vom Volumen her bietet sich die Hauptstadt Asuncion an, da im Großraum Asuncion über 2 Millionen Menschen leben, ansonsten noch Ciudad del este mit der Nähe zu den Wasserfällen bzw. dem Kraftwerk.

  4. Hallo, das heißt also Aktiengesellschaften mit Sitz außerhalb Paraguays müssen nicht versteuert werden. Selbst wenn man in Paraguay seinen festen Wohnsitz hat.

  5. Vielen Dank für die tollen Infos!

    Wie sieht es mit der Vermögenssteuer aus? Welche Vermögen werden in Paraguay besteuert (z. Bsp. Immobilien die ich in Paraguay kaufe und besitze, Bankkonten mit Guthaben in Paraguay, Bankkonten mit Guthaben im Ausland)?

    Vielen Dank für Eure Antwort!

    Beste Grüsse,
    Werner

    1. In Paraguay gibt es keine Vermögenssteuer. Wäre auch nich umsetzbar, da weder Banken untereinander und Kooperativen schon gar nicht, ihre Kundendaten teilen oder herausgeben. In Paraguay hat der Staat keinerlei Zugriff auf Bankdaten oder dergleiche. Vermögen ist in Paraguay Privatsache und Punkt.

      “Immobilien die ich in Paraguay kaufe und besitze”
      Jährliche Grundsteuer ist zu zahlen, abhängig von Lage und Buchwert der Immobilie

      “Bankkonten mit Guthaben im Ausland”
      Interessieren den Staat Paraguay nicht. Es herrscht bei der Besteuerung das Territorialprinzip. Mehr dazu steht im “Investoren Ratgeber Paraguay” Das Buch hat ein Kapitel über den Steuerwohnsitz neben vielen anderen nützlichen Fakten.

  6. Hallo Markus!
    Vielen Dank für die interessanten Infos!
    Momentan lebe ich noch in Deutschland und bin Angestellte bei einer Firma. Seit längerem habe ich aber auch eine Nebentätigkeit als Übersetzerin angemeldet mit Kunden aus Deutschland und USA.
    Ich habe bereits die Cedula und die Admisión permanente und vor nach Paraguay auszuwandern.
    Zunächst ist aber noch eine Europarundreise mit dem Wohnmobil geplant.
    Wie stehen die Chancen, sich bereits für die Dauer der Rundreise in Paraguay als selbstständige Übersetzerin anzumelden? Siehst du Probleme, wenn man nicht vor Ort ist?
    Liebe Grüße,
    MiCo

    1. Die Anmeldung an sich muß vor Ort geschehen. Man kann zwar vieles online machen, aber es sind für die Gewerbeanmeldung doch Unterschriften direkt beim Finanzamt (SET) zu leisten. Außerdem braucht man zum Ausstellen einer legalen Rechnung auch einen Rechnungsblock, den man ebenfalls vor Ort in Paraguay bekommt. Rechnungen sind ab dann monatlich dem Finanzamt (Einnahmen wie Ausgaben) vorzulegen. Das macht in der Regel ein lokaler Steuerberater für kleines Geld. Man muß ihm die Belege nur zeitgerecht zukommen lassen. Mit vorhandener Cedula sollte sich das in einem kurzen Urlaub von ca. 1 Woche aber alles erledigen lassen.

    2. Hallo Markus!
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Wie muss ich mir das mit dem Rechnungsblock genau vorstellen? Ich schreibe meine Rechnungen ja online… Müssen diese dann genau so aussehen wie die vom Rechnungsblock? Oder schreibt man sie dann doppelt – einmal online und einmal auf dem Block? In welcher Form braucht der lokale Steuerberater die Belege? Reicht eine eingescannte Kopie? Ich stelle es mir schwierig vor, die Belege rechtzeitig per Post zukommen zu lassen… Mein letzter Postversand nach Paraguay hat über 4 Wochen gedauert…
      Liebe Grüße,
      MiCo

    3. Der Finanzamt in Paraguay will jeden Monat die Originalbelege für sowohl Eingangsrechnungen, als auch Ausgangsrechnungen. Wie man das bei einem Leben außerhalb von Paraguay organisieren soll, sprengt den Rahmen einer Forum Antwort. Ist machbar, aber nicht ganz einfach. Paraguay ist aus vielen Gründen nicht unbedingt eine gute Wahl für eine Briefkastenfirma. Gutes Land zum Leben und sehr gutes Land zum Investieren, aber keine Steueroase wie zB Delaware LLC oder dergleichen.

  7. Hallo Markus,
    ich möchte nach Paraguay ziehen und dort meinen Wohnsitz haben. Aus Deutschland werde ich mich komplett abmelden.
    Es besteht die Möglichkeit, dass ich für meinen jetzigen Arbeitgeber, der in Deutschland seinen Sitz hat bzw. es sich um eine deutsche Firma handelt – im Onlinebereich zu arbeiten. Sagen wir mal für 500,- € pro Monat Netto. Nun ist die Frage, ob es besser ist, dass ich bei der Firma weiterhin angestellt bin (mit Wohnsitz im Ausland) oder ob es sinnvoller ist, als Selbstständige (ebenso mit Wohnsitz im Ausland) monatliche Rechnungen zu schreiben, an das deutsche Unternehmen?
    Es ist auch dahingehend die Frage, wenn ich den Arbeitgeber von den Kosten zwischen Brutto und Netto entlasten möchte.
    Und andererseits, falls ich hin und wieder verreise (ab und an mal für 1-2 Monate) und von unterwegs aus arbeite und mich somit nicht ständig in Paraguay befinde?
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, da ich kaum Brauchbares im Internet dazu finde.
    Mit lieben Grüßen,
    Eileen

  8. Guten Tag,

    ich habe vor ein paar Jahren die paraguayische Cedula erhalten. Ich halte mich aber nicht dauerhaft in Paraguay auf sondern bin dauerreisend als Freelancer tätig und war bis dato noch in Deutschland gemeldet und auch steuerlich erfasst.
    Was mich nun interessiert: Wie kann ich -kurzgefasst- ohne Gewerbe in Paraguay im Land eine Steuerpflicht auslösen und danach auch der BRD Auslandswohnsitz und diese Steuerpflicht nachweisen?
    (Mein Einkommen bezöge ich durch eine Geschäftsform und Kunden außerhalb Paraguays und außerhalb der BRD.)

    -6 Monate Aufenthalt in Paraguay am Stück
    -Beantragung einer RUC?
    -Was noch knapp formuliert?

    Vielen Dank für Eure tolle Arbeit.
    Lg

    1. Die RUC alleine zusammen mit einer “Vida y Residencia” (Art Meldebescheinigung der Polizei) sollte ausreichen. Genauere Informationen für den individuellen Fall im Rahmen einer persönlichen Beratung.

  9. Hallo wollte fragen wie ich in Deutschland oder international Rechnungen schreibe mit wohnsitz Paraguay.Und wie das hier in Paraguay funktioniert. Quasi 0 Einkommen Paraguay und der Rest international. Muss ich dann auch monatlich Abrechnungen in Paraguay machen , oder kann ich bei Beantragung der Ruc direkt sagen das nur auslandseinkünfte bestehen? Mit freundlichen grüßen und herzlichen dank im voraus Rainer

    1. Mit dem Erhalt der RUC (Steuernummer) hat man die Pflicht monatlich dem Finanzamt (SET) eine Mehrwertsteuerabrechnung zu machen. Dies erledigt normalerweise der Buchhalter für ca. Euro 15,- pro Monat. Rechnungen für Ausgaben in Paraguay können eingereicht werden, ausgestellte Rechnungen (factura legal) MÜSSEN eingereicht werden.

  10. Guten Morgen,

    erstmal möchte ich ihnen für diesen tollen Bericht danken.
    Des weiteren hätte ich zwei Fragen:
    1. Wenn ich hier in Deutschland 2 Wohnungen vermiete ( Insgesamt also ca 1000 Euro Einnahmen habe), und das ganze dann auf das Konto in Paraguay überweisen lasse, dann hätte ich doch eigentlich ausgesorgt, da die ausländischen EInnahmen nicht verteuert werden müssen oder?
    2. Gibt es Anlaufstellen doer sonstiges, die einem bei der Selbständigkeit und “Jobfindung” helfen würden in paraguay ( besonders in der Colonia Indepencia)?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Florian Müller

    1. Einnahmen aus Deutschland müssen in Paraguay nicht versteuert werden in dem Fall – wohl jedoch IN DEUTSCHLAND. Auch wenn Sie hier in Paraguay leben, werden Einnahmen aus Deutschland weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Unter Umständen sogar höher besteuert, als bei Wohnsitz in DE, da ja Freibeträge unter Umständen wegfallen könnten.

      Eine Art Arbeitsamt oder staatliche Unterstützungsstelle für Arbeitssuchende gibt es in Paraguay in dieser Form nicht. Hier nimmt der Staat kaum etwas von den Menschen und mischt sich auf der anderen Seite auch nicht ein. Jeder ist hier in vielen Bereichen eigenverantwortlich.

  11. Dieser Teil der Frage von Eileen s.u.interessiert mich auch sehr – konnte aber keine Antwort darauf erkennen.
    Kannst du mir dazu noch was schreiben ?Danke

    “ich möchte nach Paraguay ziehen und dort meinen Wohnsitz haben. Aus Deutschland werde ich mich komplett abmelden.
    Es besteht die Möglichkeit, dass ich für meinen jetzigen Arbeitgeber, der in Deutschland seinen Sitz hat bzw. es sich um eine deutsche Firma handelt – im Onlinebereich zu arbeiten. Sagen wir mal für 500,- € pro Monat Netto. Nun ist die Frage, ob es besser ist, dass ich bei der Firma weiterhin angestellt bin (mit Wohnsitz im Ausland) oder ob es sinnvoller ist, als Selbstständige (ebenso mit Wohnsitz im Ausland) monatliche Rechnungen zu schreiben, an das deutsche Unternehmen?
    Es ist auch dahingehend die Frage, wenn ich den Arbeitgeber von den Kosten zwischen Brutto und Netto entlasten möchte.”

    1. Mit einer Steuernummer RUC in Paraguay kann man auch Rechnungen erstellen, welche in Deutschland anerkannt werden. Es ist also durchaus möglich in Paraguay zu leben und von hier aus auf Rechnung für ein Unternehmen in Deutschland zu arbeiten. Für das Unternehmen ist dies von den Lohnnebenkosten her vermutlich deutlich billiger. Diese selbständige Tätigkeit erfordert klarerweise einen Wohnsitz in Paraguay mit Aufenthaltserlaubnis und Cedula.

  12. Guten Tag,
    wir planen nächstes Jahr uns in Deutschland abzumelden.
    Möchten in Paraguay eine Daueraufenthaltsgenemigung erwirken.
    Wollen uns aber erst mal nicht Dauerhaft in Paraguay aufhalten.
    Unsere Frage ist: Ab wann hat man in Paraguay einen steuerlichen Wohnsitz?
    Mit freundlichen Grüßen
    Evi

  13. Welche Voraussetzungen müssen erfühlt werden, wenn man in Paraguay steuerlich Ansässig werden will? Wie lange muss man sich im Land aufhalten?

    1. Die Grundlage für den Aufenthalt in Paraguay ist immer die Aufenthaltserlaubnis und Cedula. Sind die Dokumente vorhanden, dann kann man sich bei Finanzamt (SET) eine Steuernummer holen. Diese Steuernummer (RUC) berechtigt zum Ausüben eines Gewerbes und dem Ausstellen von Rechnungen in Paraguay. Ein dauerhafter Aufenthalt im Land ist dafür NICHT notwendig. Falls ausländische Behörden zusätzlich zu dieser Steuernummer noch eine Meldebescheinigung verlangen, gibt es die sog. “vida y residencia”, welche als Nachweis vom Wohnsitz dienen kann. Auch dafür ist ein dauerhafter Aufenthalt im Land nicht zwangsweise notwendig.

  14. Was muss man in Deutschland melden, falls man in Deutschland lebt aber in Paraguay eine Immobilie kauft und vermietet?
    Muss man in Deutschland dafür etwas bezahlen?

    1. Dazu gibt es zwei Seiten. Die rechtliche Seite ist sehr eindeutig. Wer in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, der ist in Deutschland mit seinem gesamten Welteinkommen voll steuerpflichtig. Mehr dazu steht im Kapitel über Steuern im Buch hier: Investoren Ratgeber Paraguay

      Die praktische Seite ist die, daß es zwischen Paraguay und Deutschland keinen Informationsaustausch von Steuerdaten gibt. Wer also Geld in Paraguay anlegt, egal ob in Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen, der könnte dies auf eigenes Risiko vergessen zu melden und es würde wohl keiner bemerken. Das ist aber nicht zu empfehlen und auch keine elegante Lösung.

      Wer in Paraguay nämlich eine Firma gründet, also konkret eine S.A., der schafft damit eine Rechtspersönlichkeit, welche steuerlich mit Deutschland absolut nichts zu tun hat. Mehr dazu steht hier: Firmengründung in Paraguay

    2. Hallo Paraguayprofis,

      vielen Dank für eure Antwort. Aber muss man trotzdem in Deutschland bezahlen, obwohl man das generierte Geld nach Deutschland NICHT mitnimmt?
      Ich meine, das Geld würde in Paraguay bleiben und deswegen hätte ich dieses bei mir nicht. Sollte ich von meinen Ersparnissen in Deutschland Geld nehmen und steuern bezahlen für Geld, das in Paraguay noch ist?

    3. Wer in Deutschland lebt, der ist auch in Deutschland “unbeschränkt” steuerpflichtig. Dies heißt, mit dem gesamten Welteinkommen. Auch Erträge aus zB Paraguay wären in dem Fall dem FA zu melden und entsprechend zu versteuern. Informationsaustausch dazu gibt es freilich keinen, aber Gesetz ist Gesetz und eine Mißachtung davon könnte Konsequenzen haben.

      Wer Deutschland nicht mehr als Lebensmittelpunkt hat und zB dauerhaft in Paraguay lebt, der ist nur mehr “beschränkt” steuerpflichtig. Dies heißt, man versteuert in Deutschland nur mehr solche Einnahmen, die direkt in Deutschland erwirtschaftet wurden; zB eine Rente aus Deutschland oder Mieterträge vom Haus in Deutschland. Das restliche Welteinkommen bleibt steuerfrei.

      Wir empfehlen Menschen mit überschaubarer Freude an einer hohen Steuerlast, in anderes Land als Wohnsitzland zu wählen; Paraguay ist hier eine gute Möglichkeit.

  15. Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage was die Rechnungslegung aus Paraguay heraus angeht. Ich möchte ein Geschäft in Paraguay eröffnen das nur Umsätz im Ausland, hier EU, macht. Kann mir jemand sagen was alles auf der Rechnung stehen muss, vor allem was die Umsatzsteuer betrifft. Die Rechnung per se das ist bekannt aber reicht ein Satz wie “Ausfuhr ohne Umsatzsteuer” oder so in der Art. Kann mir da jemand helfen?

    1. Das kann nur ein Steuerberater aus Paraguay beantworten, nachdem er mit Ihnen ausführlich gesprochen hat.

      In dem Moment, wo eine “factura legal” ausgestellt wird, ist diese Leistung von einem Paraguay-Unternehmen erbracht und unterliegt klarerweise dem Paraguay-steuergesetz. Welche Leistungen unter die Umsatzsteuer (IVA) bzw. Einkommensteuer (IRP) fallen, hängt vom jeweiligen Fall ab. Die Rechnung unterliegt auch Formvorschriften und muß monatlich dem Finanzamt in Paraguay gemeldet werden – sie werden also auf jeden Fall einen Steuerberater brauchen.

      Die Idee, daß Umsätze im Ausland in Paraguay steuerfrei sind ist nur dann zutreffend, wenn es keinen Bezug zu Paraguay gibt. Wenn also ihre Firma in zB Malta einer Firma in Deutschland eine Rechnung schreibt, dann berührt dies Paraguay nicht, auch wenn sie dauerhaft in Paraguay leben. In dem Fall wird keine Steuer in Paraguay zu bezahlen sein.
      In dem Fall, wo eine Firma (auch eine RUC ist ein Einzelunternehmen!) aus Paraguay eine Leistung erbringt, egal wo auf der Welt, und eine legale Rechnung dafür ausgestellt wird, in dem Moment greift die Steuerpflicht in Paraguay. Diese ist jedoch im Vergleich zu Deutschland sehr menschenfreundlich. Die IVA beträgt 10% (im Falle von Export von Gütern gibt es auch Befreiungen davon) und die IRP liegt bei 8% – 9% und dem Spitzensatz von 10% vom Reingewinn pro Jahr.

      Die Rechnungen aus Paraguay werden in Deutschland (und anderen EU Staaten) problemlos anerkannt, weil Paraguay eben KEINE Steueroase ist mit off-shore Lösungen wie bei diversen LLCs.

  16. Hallo, wenn ich eine RUC beantrage bin ich Einzelunternehmer und verpflichtet monatlich alle Dokumente in der Regel ueber einen Buchhalter einzureichen welche kosten von etwa 15-20 Euro verursacht. Meine Frage: Wenn ich kein Einzelunternehmer mehr sein moechte, keine Dokuemente mehr einreichen möchte um mich auch von den monatlichen Buchhalterkosten zu befreien, wie ist der Ablauf? Wird die RUC problemlos deaktiviert. Wie laeuft die Schließung ab. Wie lange dauert es in der Regel bis zur endgültigen Schließung. Ich wuerde mich ueber eine oeffentliche Antwort freuen. Vielen Dank

    1. Das ist in der Regel problemlos und wird vom Steuerberater beim Wohnsitzfinanzamt erledigt. Die RUC wird dann ruhend gestellt. Wenn man gut in Spanisch und im Umgang mit Online-ämtern ist, kann man dies über das “Marangatu” Online-System vom Finanzamt angeblich sogar selber machen.

  17. Hallo zusammen,
    ich lebe seit einigen Monaten in PY und arbeite als Freelancer. Die Unternehmen, für die ich arbeite sind in DE. Mir wurde gesagt ich bräuchte ein RUC. Diese habe ich über einen Steuerberater benatragt. Ich Schreibe den Unternehmen in DE eine Rechnung und reiche monatlich meine Rechnungen beim Steuerberater hier ein. Mein Steuerberater mein, dass Steuerabgaben anfallen, sobald ich mehr als 80.000.000 GS erwirtschafte. Doch mir wurde von anderen gesagt, dass diese Einnahmen nicht versteuert werden müssen, da diese aus dem Ausland kommen und sogar auf ein ausländisches Konto eingehen. Was ist nun richtig. Hat jemand Erfahrung? Ich bedanke mich herzlich …

    1. Diese Frage ist klar zu beantworten. Wenn man eine RUC beim Finanzamt beantragt, dann meldet man damit ein Gewerbe an. Dieses Unternehmen ist in der Folge voll geschäftsfähig und kann auch Rechnungen “factura legal” ausstellen, welche in Deutschland auch anerkannt werden. Der Auftraggeber/Kunde kann diese also in seine Buchhaltung aufnehmen. Klar ist, daß ein Unternehmen in Paraguay für alle ausgestellten Rechnungen steuerpflichtig ist.

      Diesen Einnahmen, stehen auch Ausgaben gegenüber. Man kann fast alle Ausgaben in Paraguay gegen diese Einnahmen gegenrechnen. Der verbleibende Gewinn wird mit 8% (Spitzensatz ist 10%) im Rahmen der Einkommensteuer besteuert. Je nach Leistung kann auch 10% IVA (Umsatzsteuer) zu beachten sein. Das Unternehmen wird also jeden Monat ab der Gründung seine IVA Abrechnung dem Finanzamt vorlegen und ab dem Zeitpunkt wo der Umsatz Gs 80M (ca. Eur 10.000) in einem Kalenderjahr erreicht, auch monatlich die IRP (Einkommensteuer-Erklärung). Dafür wird der Steuerberater eine monatliche Gebühr ab Eur 20,- aufwärts verlangen.

      Steuerfrei bleiben in Paraguay Einkünfte aus dem Rest der Welt bzw. Geschäfte, welche Paraguay nicht berühren. Das restliche Welteinkommen bleibt also steuerfrei.

  18. Hallo,
    ich habe vor nach Paraguay auszuwandern und mich in Deutschland komplett abzumelden.
    Ich will dann von Paraguay aus für meinen aktuellen Arbeitgeber weiterhin arbeiten, Sitz in Deutschland.

    Wie sieht es steuerlich aus, muss ich deutsche steuern zahlen und/oder in Paraguay steuern zahlen?
    Ist es klüger selbständig zu sein und dann für die Firma zu arbeiten oder weiterhin Angestellter sein?

    Bedanke mich für eine Antwort

    1. Wenn Sie von Paraguay aus für den alten Arbeitgeber weiter unselbständig tätig sind, dann dürfte sich steuerlich durch den Wohnsitzwechsel eher eine Verschlechterung (Wegfall von Freibeträgen) ergeben. Die Steuerpflicht in Deutschland bleibt für das Einkommen aus Deutschland weiter bestehen. Wenn die Steuerlast minimiert werden soll, dann geht dies nur als Unternehmen mit Sitz in Paraguay. Der ehemalige Arbeitgeber erhält dann jeweils eine legale Rechnung “factura legal” von ihrem Unternehmen in Paraguay. Das Unternehmen in Paraguay ist dann in Paraguay steuerpflichtig, nicht in Deutschland. Der Spitzensatz in Paraguay beträgt 10%. Bei Leben in Paraguay wird es aber sogar deutlich weniger sein, da viele Ausgaben des täglichen Bedarfs abgesetzt werden können. Mehr dazu steht im Buch “Investoren Ratgeber Paraguay“.

      Die Grundvoraussetzung für die Gründung eines Unternehmens ist der Besitz der Aufenthaltserlaubnis und Cedula. Dies dauert ab Antragstellung etwa 5 Monate. Mehr dazu hier: Cédula mit Paraguayprofis machen

  19. Hallo Paraguay Profis,

    ich habe eine Frage an euch: Wohnhaft mit einer Permanente und Cedula in Paraguay. Wenn ich in Paraguay als Selbstständiger bei SET registriert bin, mit einer RUC und einem Rechnungsblock und ausschließlich als Freelancer eine Dienstleistung an eine europäische Firma erbringe (mein einziger Kunde) – muss ich dann 10% IVA bezahlen oder bin ich von der IVA befreit? Mein Europäischer Kunde ist eine Firma. Die Rechnung welche ich ausstelle würde mir von der Europäischen Firma auf mein europäisches Bank Konto überwiesen. Ich habe mehrere Buchhalter kontaktiert, der eine Buchhalter sagt es ist 0% IVA da der Umsatz aus dem Ausland stammt, auf ein ausländisches Bank Konto bezahlt wird, ohne das diese Bank Fialen in Paraguay betreibt und ich keine Umsätze durch Kunden innerhalb Paraguays generiere. Somit wäre es 0% bzw. Extentas. Der andere Buchhalter sagt, unabhängig aller genannten Punkte muss ich 10% IVA bezahlen.

    Eine Anfrage an SET hat auch nicht geholfen, da SET meine Frage nicht explizit beantwortet hat.
    Ich traue mich nicht eine Rechnung auszustellen ohne dass diese Frage mit Sicherheit geklärt ist, da ich keinen Ärger mit SET haben möchte oder zukünftig in Probleme geraten wegen der IVA.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Viele Grüße
    Vincent

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