Ein guter Tag für Kooperativen in Paraguay

Paraguayischer Präsident Mario Abdo Benítez unterschreibt Gesetz

Steuerbefreiung für Kooperativen

Seit dem 5. Oktober ist es endlich soweit. Ein Ereignis, auf das viele Kooperativen schon sehnsüchtig gewartet haben. Durch das Gesetz “Ley N° 6178/2018” wird die Verpflichtung der Kooperativen zur Zahlung der 10%igen Mehrwertsteuer (IVA) für Geschäfte mit Mitgliedern aufgehoben. Diese Steuerbefreiung betrifft insbesondere die Kreditraten, welche durch die IVA für Kreditnehmer verteuert wurden. Seit das Gesetz am 1. Juli 2016 in Kraft trat, kam es in der Folge zu einer Rezession bei der Vergabe von Krediten im gesamten Sektor der Kooperativen.

Gesetz 5.501 bereits seit 2015 verfassungswidrig

Das Gesetz war an sich schon bemerkenswert, da der Oberste Gerichtshof von Paraguay bereits im Jahr 2015 dieses Gesetz (Ley 5.501) für verfassungswidrig erklärt hat. Es trat jedoch trotzdem mit Juli 2016 in Kraft, da sich der Staat aus dieser Steuer jährliche Einnahmen im Bereich von U$ 60 Millionen erwartet hatte. Diese längst überfällige Steuerbefreiung ist dem neuen Präsidenten Mario Abdo Benítez zu verdanken. Er unterschrieb das neue Gesetz am 5. Oktober 2018. Als unmittelbare Folge dieser Gesetzesänderung müssen Mitglieder ab Oktober also keine 10% IVA bei der Rückzahlung ihrer Kredite mehr bezahlen; die Kooperativen dürfen diese auch nicht mehr in Rechnung stellen.

Der Dachverband der Kooperativen (Cencopan) erwartet sich mittelfristig dadurch eine klare Steigerung bei der Kreditvergabe. Durch das Gesetz von 2016 und die damit verbundene Verteuerung der Raten hatten zahlreiche Mitglieder bereits bewilligte Kredite nicht abgerufen oder waren nicht mehr in der Lage, ihre Raten zu bezahlen. Es kam daraufhin 2016 und 2017 immer wieder zu Zahlungsausfällen und sogar Zwangsversteigerungen bei den Mitgliedern.

Auswirkungen auf das Zinsniveau

Für über 1.600.000 Mitglieder der Kooperativen des Landes soll nun alles besser werden und man hofft, die Krise möglichst bald überwunden zu haben. Auch im Hinblick auf Sparguthaben könnte diese Gesetzesänderung sich positiv auswirken und ein weiteres Absinken der Zinsen zumindest verzögern. In jedem Fall wird durch diese Gesetzesänderung die Marktposition der Kooperativen gegenüber den Banken weiter gestärkt. Auch wirtschaftlich sollte mittelfristig, also ab ca. 2019, bei vielen Kooperativen eine Belebung spürbar werden.

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