Neues Gesetz zur Einwanderung in Paraguay

Richterhammer

Ein neues Gesetz seit Oktober 2022

Am Dienstag, den18.10.2022, hat der Präsident von Paraguay ein neues Gesetz zur Einwanderung in Paraguay mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz war schon seit mehreren Jahren in Planung und wurde ab dem September 2021 im Parlament ausgearbeitet. Im September 2022 wurde der Entwurf auch im Senat angenommen und letztlich durch den Präsidenten der Republik in Kraft gesetzt.

Das Gesetz N° 6984/2022 regelt seit 19. Oktober 2022 die Zuwanderung nach Paraguay. Damit wurde das alte Gesetz aus dem Jahre 1996 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und durch die neuen Regelungen ersetzt.

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“Residencia Temporaria” wird für Auswanderer eingeführt

Die wohl wichtigste Neuerung durch das Gesetz 6984/2022 ist die Einführung einer Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre. Ab sofort wird also zuerst eine “Residencia Temporaria” für 2 Jahre beantragt. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis “Residencia Permanente” beantragt werden.

Nach dem alten Gesetz von 1996 wurde direkt eine lebenslang gültige Aufenthaltserlaubnis beantragt und auch erteilt. Im Extremfall konnte man im Zuge einer einzigen Reise eine lebenslang gültige Aufenthaltserlaubnis erlangen. Dies ist nach dem neuen Gesetz jetzt nicht mehr möglich; es werden zumindest 2 Aufenthalte bis zum Erhalt der “Residencia Permanente” gefordert.

Man beantragt bei der ersten Reise zunächst die “Residencia Temporaria”, wobei die Anforderungen und Kosten sich im Vergleich zum alten Gesetz kaum geändert haben.

Bereits mit Erhalt der neuen “Mesa de entrada” am Tag der Beantragung bekommt man einen Wohnsitznachweis für 90 Tage. In dieser Zeit soll (angeblich) die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hat man seine Residencia Temporaria erhalten, dann kann man auch ganz normal die Cedula beantragen (ebenfalls für 2 Jahre gültig). In der Folge ist die Ein- und Ausreise sowie ein Leben und auch Arbeit im Land völlig frei möglich.

Residencia Permanente gilt jetzt 10 Jahre

Wer nicht im Land bleibt, kann bei einer zweiten Reise nach 2 Jahren die “Residencia Permanente” beantragen. Diese neue “Permanente” gilt jetzt 10 Jahre und wird dann nach dem Vorbild der Cedula mit aktuellen Daten erneuert. Diese “Renovacion” nach 10 Jahren ist vom Aufwand und den Kosten her nur ein Bruchteil der Erstbeantragung.

Die genauen Anforderungen und Abläufe dazu sind von der Behörde noch intern zu klären. Im Wesentlichen wird diese zweite Beantragung der ursprünglichen Beantragung der “admision permanente” nach dem Gesetz von 1996 zumindest sehr ähnlich sein. Auch wird hier wohl eine Solvenzeinlage bzw. ein Einkommensnachweis (Diplom, Rente etc.) gefordert werden.

Ein Tag im Jahr in Paraguay, oder doch nicht?

Das alte Gesetz aus dem Jahr 1996 hatte die Vorgabe, daß sich Besitzer der Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 3 Jahren für zumindest einen (1) Tag im Land aufhalten sollen. Diese Regelung wurde aber in den letzten 25+ Jahren nicht beachtet. Selbst bei groben Verstößen (30+ Jahre niemals in Paraguay gewesen) gab es keinerlei negative Folgen.

Das neue Gesetz 6984/2022 hat diesen ursprünglichen Wortlaut für die “Residencia Permanente” beibehalten. Für die “Residencia Temporaria” wurde dieser Wortlaut leicht abgeändert und verlangt einen (1) Tag pro Jahr.

Was aus dem Gesetz nicht klar hervorgeht ist, ob dieser eine Tag pro Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) zu verstehen ist, oder ob hier 365 Tage seit dem letzten Besuch gemeint sind. In der Praxis wird sich dann zeigen, ob dies überhaupt eine relevante Frage ist, oder ob die Behörde (so wie bisher) diese Regelung gar nicht anwendet.

Hier erklärt Migraciones direkt die Vorteile des neuen Gesetzes (in Spanisch): https://www.migraciones.gov.py/index.php/noticias/la-republica-del-paraguay-ya-cuenta-con-una-nueva-y-moderna-ley-de-migraciones

2 Gedanken zu „Neues Gesetz zur Einwanderung in Paraguay

  1. Ich frage mich, wie die Verlängerung der Cedula konkret abläuft. Was versteht man unter Einkommensnachweis ? In Paraguay hat man aller Wahrscheinlichkeit niemals ein Einkommen bis auf etwaige Investitionen. Was ist wenn man kein Pensionist ist und immer wieder nach Europa fliegen muss, um sich um sein Einkommen zu kümmern. Gilt dieses europäische Einkommen auch als Nachweis? Benötigt man beim zweiten Besuch übersetzte Einkommenbescheide?

    1. Die Cedula verlängert man ohne jeden Einkommensnachweis nach Ablauf von 10 Jahren. Dabei geht es primär um ein aktuelles Foto und eine aktuelle Unterschrift; beides kann sich in 10 Jahren nämlich verändern.

      Falls mit der Frage die Beantragung der permanenten Aufenthaltserlaubnis (anstelle der “residencia temporaria” mit 2 Jahren Gültigkeit) gemeint war, ist das eine andere Antwort. Bei der Beantragung der “residencia permanente” handelt es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um einen neuen Antrag – nämlich auf die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis anstelle der zeitweiligen 2-Jahres-Aufenthaltserlaubnis.

      Für diesen Antrag sind eine Reihe von Dokumenten wie zB Interpol, Führungszeugnis aus Paraguay, Gerichtszeugnis aus Paraguay etc zu erbringen. Dieser Prozeß ist sehr ähnlich dem Antrag auf die “residencia temporaria”; auch von den Kosten her. Im Zuge dieses Antrags wird man gefragt, was man die letzten 2 Jahre beruflich gemacht hat. Wer zB ein akademisches Diplom besitzt, wird dieses (mit Apostille) vorlegen. Andere Berufe haben vielleicht eine Steuererklärung aus dem Heimatland oder einen anderen Nachweis der Qualifikation. Auch ein Rentenbescheid oder Einkommen aus Investments in Paraguay sind mögliche Nachweise. Es geht dabei darum zu belegen, daß man seinen Lebensunterhalt in Paraguay finanzieren kann. Wer nichts dergleichen vorweisen kann, wird vermutlich die Solvenzeinlage bei der Nationalbank (wie früher für alle üblich) leisten müssen. Die Details der Richtlinien dazu sind noch nicht von der Behörde veröffentlicht worden.

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